KIEL, 25.05.18 – Die Landesregierung plant keine unbefristete Nutzung der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Boostedt…
Gewünscht ist eine Verlängerung bis einschließlich 2024. Diese ist im jetzigen Mietvertrag mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bereits vorgesehen. Die Landesregierung hält eine Verlängerung des Standorts Boostedt für notwendig, weil nur so die derzeitigen und jedenfalls absehbar nicht sinkenden Belegungsbedarfe in der Größenordnung von landesweit 1800-1900 Unterzubringenden gedeckt werden und funktionierende behördliche Abläufe garantiert werden können.
Die erforderlichen Schritte zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine über das Jahr 2019 hinausgehende Nutzung stimmen GMSH und Innenministerium intern mit der Gemeinde Boostedt ab.
Zum aktuellen Stand erklärte Innenstaatssekretär Torsten Geerdts:
„Zwischen dem Boostedter Bürgermeister und mir gibt es seit Dezember 2017 einen engen Austausch über die gewünschte Verlängerung und Nutzung der Rantzau-Kaserne als Flüchtlingsunterkunft. Von daher ist in der Gemeinde bekannt, dass wir eine Verlängerung über 2019 hinaus anstreben. Wir hatten und haben ein großes Interesse daran, mit der ehrenamtlich geführten Gemeinde gemeinsam die Herausforderungen zu bewältigen. Das Innenministerium setzt darüber hinaus selbstverständlich den vom Landtag im April angenommenen Antrag um: „Leistungen der Kommunen würdigen – Konversion der Rantzau-Kaserne in Boostedt unterstützen“. Zum Thema Konversion gab und gibt es Gespräche zwischen der Gemeinde Boostedt und Fachleuten aus dem Innenministerium, unter anderem mit Experten der Landesplanung.“
Aussender: Dirk Hundertmark, Tim Radtke, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (SH)
Redaktion: Torben Gösch