Kinderschutzbund bewertet Gesetzentwurf zum Familiennachzug als verfassungswidrig

Berlin, 12.04.18 – Der DKSB kritisiert den Gesetzentwurf des Bundesinnen-ministeriums zur Neuregelung des Familiennachzugs. Die geplanten Änderungen seien ein Verstoß gegen die Menschenrechte…

Der Kinderschutzbund bewertet die von Bundesinnenminister Horst Seehofer geplanten deutlichen Einschränkungen beim Familiennachzug als verfassungswidrig. Der im Jahr 2016 ausgesetzte Familiennachzug soll nun im August wieder aufgenommen werden; das aber unter deutlich verschärften Bedingungen. „Das im Koalitionsvertrag festgesetzte Kontingent von 1000 Menschen pro Monat ist an sich schon fragwürdig, da die Men-schenwürde und die Rechte der Kinder nicht kontingentierbar sind“, so DKSB-Präsident Heinz Hilgers.

Doch die Hürden, die nun für den Familiennachzug gesetzt werden, kommen quasi einer Abschaffung gleich und machen den Nachzug von Angehörigen von subsidiär Schutzbe-rechtigten fast vollkommen unmöglich. Es kann zum Beispiel nicht davon ausgegangen werden, dass Menschen, die aus Bürgerkriegsländern nach Deutschland kommen, in kürzester Zeit ohne Sozialleistungen auskommen und Deutsch sprechen können. Dies werde aber durch die geplanten Bedingungen suggeriert, nach denen Empfänger*innen von Sozialleistungen keine Angehörigen nach Deutschland nachholen können.

Auch die Tatsache, dass nur noch Ehepartner*innen und Kinder, aber beispielsweise keine Geschwister nachziehen dürfen, verletzt die Menschenrechte. Der DKSB sieht in der Begrenzung und Verschärfung des Familiennachzugs weiterhin einen Verstoß gegen die UN-Flüchtlingskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention und Artikel 6 des Grundge-setzes.

Der DKSB setzt sich für die Interessen von Kindern sowie für Veränderungen in Politik und Gesellschaft ein. Schwerpunkte seiner Arbeit sind Kinderrechte, Kinder in Armut, Gewalt gegen Kinder sowie Kinder und Medien.

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Redaktion: Torben Gösch