KIEL, 20.03.18 – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen (20. März 2018) Kabinettssitzung die Zeitplanung in Sachen Windplanung konkretisiert. Dies teilte der Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Hans-Joachim Grote, im Anschluss an die Beschlussfassung im Kabinett mit…
„Aktuell befindet sich die Landesregierung in einer Phase des weiter fortschreitenden Diskussionsprozesses bei der Überarbeitung der Regionalpläne, um die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele zu erreichen. Sie bekennt sich weiterhin zu den vereinbarten Energiewendezielen. Die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für die Windenergie ist die Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Akzeptanz ist eine Erhöhung der Abstände von Windkraftanlagen zu Siedlungen.“
Die Landesregierung geht nach dem derzeitigen Stand der Regionalplanung davon aus, diese beiden Ziele miteinander vereinen zu können.
Um neue Flächen zu generieren, die für eine Erhöhung der Abstände zu Siedlungsflächen genutzt werden können, wurde auch der Kriterienkatalog der weichen Tabus und Abwägungskriterien noch einmal in Abstimmung mit den verantwortlichen Ressorts überarbeitet. Die Ressorts befinden sich hierzu in konstruktiven Gesprächen, die fast abgeschlossen sind. Für den weiteren Prozess bittet die Landesregierung den Landtag darum, das Moratorium im Rahmen des derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Landesplanungsgesetzes noch einmal zu verlängern.
Bereits Ende Mai sollen die Entwürfe für die vorläufigen Potenzialflächen und Vorranggebiete an die Ressorts versandt werden. Das Kabinett wird im Juli die überarbeiteten Planentwürfe verabschieden. Auf Basis dieses Rahmens können dann Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Damit werden die Auswirkungen der notwendigen Moratoriumsverlängerung abgefedert“, so Grote.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark, Tim Radtke, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (SH)
Redaktion: Torben Gösch