BONN, 07.03.18 – Die behördliche Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (BfJ) hat ihren Tätigkeitsbericht für 2017 veröffentlicht…
Nach einem weiteren erheblichen Anstieg der Verfahren wurden im Jahr 2017 insgesamt 2.049 Anträge auf Schlichtung bei der behördlichen Schlichtungsstelle Luftverkehr gestellt. Den größten Anteil mit etwa 55 Prozent der Verfahren nehmen auch weiterhin Fälle von Flugverspätungen ein. Aber auch Flugannullierungen, Gepäckprobleme und Nichtbeförderungen sind weitere Gründe für Schlichtungsanträge.
Seit Aufnahme der Tätigkeit der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim BfJ hat sich die Zahl der jährlich gestellten Anträge nahezu verdoppelt. Zurzeit werden Schlichtungsverfahren mit etwa 100 verschiedenen Luftfahrtunternehmen geführt.
Die behördliche Schlichtungsstelle Luftverkehr beim BfJ ist als behördliche Auffangschlichtungsstelle zuständig für alle Luftfahrtunternehmen, die sich nicht der anerkannten privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle (söp) angeschlossen haben.
Der Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle Luftverkehr ist auf der Internetseite des BfJ unter www.bundesjustizamt.de/luftverkehr abrufbar.
Aussender: Thomas W. Ottersbach, Bundesamt für Justiz
Redaktion: Torben Gösch