BERLIN, 31.01.2018 – Der Vorstandsvorsitzende der türkischen Amnesty-Sektion, Taner Kılıç, wird nach 240 Tagen gegen Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen…
Ein Gericht in Istanbul hat am dritten Prozesstag des Verfahrens gegen den Menschenrechtsanwalt Kılıç dessen Freilassung angeordnet. Die gegen Kılıç erhobene Anklage wegen angeblicher „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“ bleibt aber bestehen. Dazu äußert sich der Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, Markus N. Beeko:
„Mit Kolleginnen und Kollegen, Freunden, Taners Familie und den vielen Menschen, die sich weltweit für seine Freilassung eingesetzt haben, freuen wir uns riesig! Mehr als eine Million Menschen hatten sich in den vergangenen Monaten weltweit für die Freilassung des Vorstandsvorsitzenden der türkischen Amnesty-Sektion eingesetzt. Nach 240 Tagen in Untersuchungshaft kann der Rechtsanwalt nun zu seiner Familie zurück. Gleichwohl bleibt die absurde Anklage gegen Taner Kılıç und die zehn anderen Menschenrechtsverteidiger bestehen, obwohl es keine stichhaltigen Beweise für die Anschuldigungen gegen sie gibt. Taner Kılıç und seine Anwälte haben heute dem Gericht ein weiteres Gutachten vorgelegt, das seine Unschuld belegt. Die Staatsanwaltschaft ist weiterhin jedwede Beweise schuldig geblieben – nach rechtstaatlichen Prinzipien hätte heute die Anklage fallen gelassen werden müssen.
Amnesty International fordert die türkischen Behörden dazu auf, die Verfahren gegen Taner Kılıç, die türkische Amnesty-Direktorin İdil Eser, den deutschen Menschenrechtstrainer Peter Steudtner und die acht weiteren angeklagten Menschenrechtler einzustellen. Sie alle sind unschuldig und nur aufgrund ihres friedlichen Eintretens für die Menschenrechte angeklagt und inhaftiert worden. Genau wie Taner Kılıç müssen auch zahlreiche weitere Menschen aus türkischen Gefängnissen freigelassen werden: Anwälte, Journalisten, Akademiker, Menschen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, sondern nur friedlich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben.“
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Hintergrund
Taner Kılıç, Vorstandsvorsitzender von Amnesty International in der Türkei, wurde am 6. Juni 2017 verhaftet und drei Tage später in ein Gefängnis überstellt, in dem er bis heute festgehalten wurde. Zehn weitere Menschenrechtsverteidiger – darunter Idil Eser, Direktorin von Amnesty International Türkei, und der deutsche Menschenrechtstrainer Peter Steudtner – wurden einen Monat später festgenommen. Acht von ihnen blieben fast vier Monate lang in Haft, ehe sie im Zuge ihrer ersten Verhandlung im Oktober ebenfalls auf Bewährung freigelassen wurden.
Allen Beschuldigten werden Verbrechen im Zusammenhang mit „Terrorismus“ angelastet. Dabei handelt es sich um völlig haltlose Vorwürfe, für die die Staatsanwälte bisher keinerlei Beweise vorlegen konnten.
Taner Kılıç wird beschuldigt, die Messenger-App ByLock heruntergeladen und verwendet zu haben, die laut türkischer Behörden auch von Mitgliedern der Gülen-Bewegung für interne Kommunikation genutzt wurde. Drei unabhängige forensische Untersuchungen kamen hingegen zu dem Ergebnis, dass es keinerlei Hinweise dafür gibt, dass ByLock auf dem Smartphone von Taner Kılıç installiert war. Bisher konnte die Staatsanwaltschaft keine Beweise liefern, die ihre Vorwürfe stützen oder ein anderes strafrechtlich relevantes Fehlverhalten dokumentieren.
Derzeit werden zahlreiche Personen in der Türkei aufgrund einer angeblichen Nutzung der App ByLock strafrechtlich verfolgt und Verbrechen im Zusammenhang mit „Terrorismus“ beschuldigt. Selbst wenn diese Personen die App tatsächlich installiert haben sollten, ist deren Nutzung kein glaubwürdiger Beweis für ein Strafvergehen und darf nicht die (häufig einzige) Grundlage für eine Anklage sein. Im vergangenen Monat mussten die türkischen Behörden einräumen, dass Tausende Menschen fälschlicherweise beschuldigt worden waren, ByLock heruntergeladen zu haben. Sie veröffentlichten Listen mit den Telefonnummern dieser 11.480 Menschen, was eine Reihe von Freilassungen nach sich zog.
Aussender: AMNESTY INTERNATIONAL Sektion der Bundesrepublik Deutschland e. V.
Redaktion: Torben Gösch