KIEL, 26.01.18 – Am heutigen Tag (26. Januar 2018) ist ein islamistischer Gefährder aus Schleswig-Holstein in sein Heimatland abgeschoben worden. Der Betroffene war im Oktober 2017 festgenommen worden und befand sich seitdem in Abschiebungshaft…
Es handelt sich um einen 28 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen. Dieser wurde im Bundesgebiet geboren und verfügte bis zum Erlass der Abschiebungsanordnung des Innenministeriums über eine Aufenthaltserlaubnis. Den Sicherheitsbehörden liegen umfangreiche Erkenntnisse über den Betroffenen vor, nach denen dieser eine besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bzw. eine terroristische Gefahr darstellt.
„Das ist ein wichtiges Signal. Unser Rechtsstaat ist wehrhaft, unsere Sicherheitsbehörden haben hervorragend gearbeitet. Dafür danken wir ihnen ausdrücklich“, erklärte Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote dazu.
Die Abschiebung wurde auf der Grundlage einer Anordnung des schleswig-holsteinischen Innenministeriums gemäß § 58a des Aufenthaltsgesetzes vollzogen, nachdem der gegen diese Entscheidung gerichtete Antrag des Betroffenen auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt worden war. Nach § 58a Aufenthaltsgesetz kann die oberste Landesbehörde gegen einen Ausländer auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung eine Abschiebungsanordnung erlassen.
Aussender: Dirk Hundertmark, Tim Radtke, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (SH)
Redaktion: Torben Gösch