KIEL, 22.01.18 – Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) wird in Kürze das Rechtsetzungsverfahren für das geplante Naturschutzgebiet „Leckfeld“ einleiten. Das betroffene Gebiet umfasst etwa 191 Hektar des ehemaligen Bundeswehrflugplatzes im Bereich der Gemeinden Leck, Klixbüll und Tinningstedt. „Die Diskussion um die Ausweisung dieses Naturschutzgebiets war zunächst erheblich belastet. Denn der Abzug der Bundeswehr stellt die betroffenen Gemeinden vor besondere Herausforderungen. Dass es gelungen ist, aus dem Streit eine Gemeinsamkeit zu machen, war nicht von Anfang klar. Ich danke alle Beteiligten, dass sie sich so konstruktiv auf die Lösungssuche eingelassen haben“, so Umweltminister Habeck.
Die Flächen des ehemaligen Militärflughafens sind naturschutzfachlich sehr wertvoll. Es handelt sich um eine großflächige, magere Offenlandschaft mit Feuchtheiden, trockenen Sandheiden, verschiedenen Grünlandformationen unterschiedlicher Magerstufen und kalkreichen Niedermoorstandorten, die in dieser Ausprägung in Schleswig-Holstein extrem selten sind. Teile des geplanten Naturschutzgebietes sind aufgrund ihres hohen Wertes bereits als sogenanntes FFH-Gebiet Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000. Das Gebiet ist, da eine Gefährdung der wertvollen Lebensräume nicht auszuschließen war, bereits seit dem Jahr 2014 einstweilig sichergestellt worden. Die Sicherstellung läuft noch bis zum 22. Oktober 2018. Aktuell startet das förmliche Beteiligungsverfahren zur Ausweisung als Naturschutzgebiet gemäß § 19 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz mit der Beteiligung der Gemeinden, Behörden und sonstigen öffentlichen Planungsträger sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen.
Im südlichen Bereich wurde der Abgrenzungsvorschlag nach Gesprächen mit den betroffenen Gemeinden Leck, Tinningstedt und Klixbüll angepasst, so dass der Vorschlag für das künftige Naturschutzgebiet sich ausschließlich auf Flächen nördlich der dortigen Start- und Landebahn erstreckt.
Im Norden des Gebietes sind zum Schutz der empfindlichen Lebensräume, insbesondere vor Nährstoffeinträgen, Puffer- und Entwicklungsflächen einbezogen. Hier sollen unter anderem mit Hilfe der Gemeinden Flächen für Zwecke des Naturschutzes erworben werden.
Die gefundene Lösung erlaubt der Region, durch die geplante gewerbliche Entwicklung einen wirtschaftlichen Ausgleich für den Abzug der Bundeswehr zu erreichen. „Durch die intensiven Gespräche mit den drei Gemeinden konnte eine Lösung gefunden werden, die von allen Beteiligten mitgetragen werden kann. Wir gehen jetzt mit einem Vorschlag in das Beteiligungsverfahren, der den Gemeinden Möglichkeiten für eine Entwicklung von Gewerbestandorten lässt und zugleich die Naturschutzziele hinreichend berücksichtigt“ so Umweltminister Habeck.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens werden die angeschriebenen Stellen die Gelegenheit haben, eine Stellungnahme abzugeben. In einem weiteren nächsten Beteiligungsschritt wird die öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfs erfolgen, in deren Rahmen ebenfalls Stellungnahmen abgegeben werden können. Mit dem Abschluss des Verfahrens kann im Jahr 2019 gerechnet werden.
Aussender: Nicola Kabel, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch