Verbotene Verwendung einer Drohne

Scharbeutz-Wulfsdorf, 22.01.18 – Am Freitagvormittag (19.01.2018) führte der Flug einer sogenannten Drohne zu einem Polizeieinsatz in Scharbeutz-Wulfsdorf. Es besteht  der Verdacht, dass mithilfe dieser Drohne Filmaufnahmen von einem Grundstück gefertigt wurden, das in der jüngeren Vergangenheit als möglicher Tatort eines Kapitaldeliktes für erhebliches Medieninteresse gesorgt hatte…

Von einem Zeugen war um 09.25 Uhr beobachtet worden, dass drei
Personen eine Drohne in Betrieb nahmen. Dieses Fluggerät sei
anschließend über die Häuser und Grundstücke in der Nähe des
möglichen Tatortes und über den möglichen Tatort selbst gesteuert
worden.

Die zum Einsatzort entsandte Funkwagenbesatzung der Polizeistation
Scharbeutz konnte die mutmaßlich verantwortlichen Personen vor Ort
antreffen. Diese gaben an, als freiberufliche Berichterstatter zu
arbeiten.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in der
seit April 2017 geltenden Verordnung über den Betrieb von sogenannten
unbemannten Fluggeräten klare Verbote geregelt sind. So gilt zum
Beispiel für Geräte mit einem Gewicht über 0,25 kg und solche, die
Bilder oder/und akustische oder Funksignale aufzeichnen oder
übertragen können, ein generelles Betriebsverbot über
Wohngrundstücken sofern keine Einwilligung des Eigentümers vorliegt.
Näheres kann unter www.bmvi.de/drohnen nachgelesen werden.

Im konkreten Fall wurde daher durch die Polizei ein
strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen die
Luftverkehrsvorschriften eingeleitet.

Aussender: Polizeidirektion Lübeck, Dierk Dürbrook
Redaktion: Torben Gösch