Landespolizei verlängert Bewerbungsfrist – letzte Chance für Spätentschlossene

Kiel, 09.01.18 – Durch die schleswig-holsteinische Landesregierung war
beschlossen worden, die Landespolizei in den kommenden Jahren um
insgesamt 500 Planstellen aufzustocken…

Deshalb werden in den Jahren  2018, 2019 und 2020 jeweils 400 Anwärterinnen und Anwärter für den Polizeivollzugsdienst eingestellt. Die Bewerbungsfrist für die Einstellung zum 01.08.2018 und 01.02.2019 wurde bereits, wie in den
vergangenen Jahren auch, zwei Mal verlängert. Die Erfahrungen der
letzten Jahre hatten gezeigt, dass viele Interessierte mit dem
Einreichen der Bewerbung bis kurz vor Ablauf der Frist warten.

Zu den nun zu Ende gegangenen Winterferien und zum bevorstehenden
Ende des ersten Schulhalbjahres an allgemein bildenden Schulen in
Schleswig-Holstein gab es nun eine weitere Verlängerung der
Bewerbungsfrist: Die Bewerbung bei der Landespolizei
Schleswig-Holstein ist damit noch bis zum 31.01.2018 möglich.

„Wir wissen, dass das Interesse am Polizeiberuf nach wie vor hoch
ist und wollen mit der Verlängerung der Bewerbungsfrist einerseits
noch mehr jungen Menschen die Gelegenheit geben, sich bei uns zu
bewerben. Das gilt insbesondere für diejenigen Spätentschlossenen,
die sich bald mit einem Zwischenzeugnis in der Hand die Fragen
stellen, welcher Beruf für sie der richtige ist. Andererseits
beabsichtigen wir damit auch eine vollständige Bedarfsdeckung des
Einstellungsjahrgangs 2018“, so Horst Winter, der Leiter der Werbe-
und Einstellungsstelle in Eutin.

Die Einstellung im jetzt laufenden Bewerbungsverfahren erfolgt zum
01.08.2018 und zum 01.02.2019. Zum 01.08 werden 250 Anwärterinnen und
Anwärter in den gehobenen Dienst der Schutzpolizei,
Wasserschutzpolizei und Kriminalpolizei (Laufbahngruppe 2.1)
eingestellt, die anschließend ihr Studium an der Fachhochschule für
Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz antreten werden. Außerdem
werden 100 neue Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes
(Laufbahngruppe 1.2) zum 01.08.2018 ihren Dienst in Eutin beginnen,
weitere 50, die zu diesem Einstellungsjahrgang gehören, folgen zum
01.02.2019.

Weitergehende Informationen zum Bewerbungsverfahren (nähere
Informationen auch online unter www.polizei.schleswig-holstein.de):

Einstellungsvoraussetzungen für das zweite Einstiegsamt in der
Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst)

Mindestens Hauptschulabschluss mit abgeschlossener
Berufsausbildung oder Realschulabschluss.

Es wird, außer bei Bewerberinnen / Bewerbern mit abgeschlossener
Berufsausbildung, eine Zeugnisvorauswahl durchgeführt. Auch
Bewerberinnen und Bewerber mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit
können sich bewerben. Sie müssen über gute Kenntnisse in der
deut-schen Sprache verfügen und dieselbe Einstellungsprüfung wie alle
anderen Bewerberinnen und Bewerber erfolgreich absolvieren. Am Tage
der Einstellung muss mindestens eine Niederlassungserlaubnis (gilt
nicht für EU-Bürger) vorliegen.

Einstellungsvoraussetzungen für das erste Einstiegsamt in der
Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst)

Fachhochschulreife oder Abitur oder einen anderen Nachweis einer
Studienbefähigung (z.B. Meisterbrief). Es wird, außer bei
Bewerberinnen / Bewerbern mit abgeschlossener Berufsausbildung, eine
Zeugnisvorauswahl durchgeführt. Auch Bewerberinnen und Bewerber mit
nicht deutscher Staatsangehörigkeit können sich bewerben. Sie müssen
über gute Kenntnisse in der deutschen Sprache verfügen und dieselbe
Einstellungsprüfung wie alle anderen Bewerberinnen und Bewerber
erfolgreich absolvieren. Am Tage der Einstellung muss mindestens eine
Niederlassungserlaubnis (gilt nicht für EU-Bürger) vorliegen.

Mindestalter/Höchstalter

1. Gibt es ein Mindestalter für die Einstellung? In den
Polizeivollzugsdienst kann nur eingestellt werden, wer am Tage der
Einstellung 16 Jahre alt ist.

2. Gibt es ein Höchstalter für die Einstellung? In den
Polizeivollzugsdienst kann nicht eingestellt werden, wer am Tage der
Einstellung bereits 32 Jahre alt ist.

3. Gibt es Ausnahmen von der Höchstaltersgrenze? Ausnahmen von der
Höchstalters-grenze sind möglich, wenn anrechenbare
Kindererziehungszeiten oder Betreuungszeiten von Familienangehörigen
vorliegen. Weiterhin wird eine Ausnahme bei Soldaten, die sich
mindestens für 12 Jahre verpflichtet haben, gemacht. Bei Rückfragen
setzen Sie sich bitte telefonisch mit der Werbe- und
Einstellungsstelle (04521/81652 oder 81836) in Verbindung.

Körpergröße 1. Gibt es eine Mindestgröße für die Einstellung? Für
Frauen liegt die Mindestgröße bei 160 cm und bei Männern bei 165 cm.
Eine Ausnahme von der Mindestgröße ist nicht möglich. Die Körpergröße
wird im Rahmen der polizeiärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung
überprüft.

2. Gibt es eine Begrenzung der Körpergröße nach oben?

Bei einer Körpergröße über 205 cm liegt der sogenannte „Hochwuchs“
vor. Die Polizeidiensttauglichkeit ist in diesem Fall nicht gegeben.

Tattoos/Körperschmuck

Ist das Vorhandensein von Tattoos zulässig? Tattoos sind nur
zulässig, wenn sie beim Tragen eines kurzärmligen Hemdes (Uniform)
nicht sichtbar sind. Ein Verdecken des Tattoos, z. B. am Handgelenk
durch eine Uhr, wird nicht akzeptiert. Tattoos (Motive oder verbale
Aussagen) im nicht sichtbaren Bereich dürfen keinen rassistischen,
sexistischen, politisch extremistischen oder gewaltverherrlichenden
Charakter haben. Weiterhin dürfen es keine Tattoos sein, die
allgemein die Würde des Menschen verletzend sind.

Gesundheit

1. Wie hoch/tief darf mein Körpergewicht sein? Sie dürfen kein
Übergewicht/Untergewicht haben. Zur Berechnung wird der BMI
herangezogen. Dieser darf nicht kleiner als 18 kg/m² und nicht größer
als 30 kg/m² sein. Errechnet wird der BMI wie folgt: Das
Körpergewicht in kg wird geteilt durch die Körpergröße in Metern zum
Quadrat.

Bei Fragen zu Vorerkrankungen oder anderen Unsicherheiten helfen
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werbe- und
Einstellungsstelle in Eutin weiter (Gesundheitsfragen.Eutin.PDAFB@polizei.landsh.de).

Legasthenie Wird auf eine vorhandene Lese- und
Rechtschreibschwäche Rücksicht genommen? Nein, auch Bewerber/-innen
mit einer Legasthenie müssen im Testverfahren die gleichen
Anforderungen erfüllen. So dürfen z. B. im Diktat bei ca. 250 Wörtern
nur zehn Fehler gemacht werden. Übungsdiktate sind auf der Homepage
der Landespolizei abrufbar.

Bewerber/-innen mit Migrationshintergrund Muss man im Besitz der
deutschen Staatsangehörigkeit sein? Nein, die deutsche
Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich. Bewerber/-innen aus
Nicht-EU-Staaten benötigen am Tage der Einstellung aber eine
Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel). Sie müssen
über gute Kenntnisse in der deutschen Sprache (in Wort und Schrift)
verfügen und dieselbe Einstellungsprüfung wie alle anderen
Bewerber/-innen erfolgreich absolvieren.

Aussender: Landespolizeiamt; Torge Stelck, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (SH)
Redaktion: Torben Gösch