– Verwaltungsgericht Berlin gab der DUH unter Vorsitz der Gerichtspräsidentin recht
– Bundesverkehrsminister Schmidt muss der DUH das von der Volkswagen AG im November 2015 übermittelte Dokument zu den seinerzeit eingestandenen falschen CO2-Werten bei 800.000 Fahrzeugen aushändigen
– Seit über zwei Jahren hält das Ministerium diese Unterlagen zurück
– DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch wirft dem Bundesverkehrsministerium demokratiefeindliches Verhalten vor
– Antrag der DUH: Ehemaliger Bundesverkehrsminister Dobrindt soll als Zeuge aussagen
Berlin, 20.12.17 – Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Einsicht in ein von der Volkswagen AG an das BMVI übersandtes Dokument gewähren, mit der die Volkswagen AG im November 2015 falsche CO2-Werte bei 800.000 Fahrzeugen anzeigte…