KIEL/KALTENKIRCHEN, 27.12.17 – Mit einem neuen Verkehrsvertrag haben das Land Schleswig-Holstein und die AKN (Altona-Kaltenkirchen-Neumünster) Eisenbahn AG eine wichtige Weiche für die Zukunft des Unternehmens gestellt…
Wie Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz heute (27. Dezember) in Kiel mitteilte, entfällt mit dem neuen Vertrag ab 2018 die bisherige Praxis des so genannten Defizit-Ausgleichs durch das Land für Verkehrsleistungen.
„In Zukunft gleichen wir die Verluste der AKN also nicht mehr pauschal in einem Betrag aus, sondern zahlen direkt für die bestellten und erbrachten Verkehrsleistungen“, erläutert Buchholz. Die Kosten für das Land blieben durch die neue Praxis, die von der EU ab 2019 zwingend vorgeschrieben ist, nahezu identisch. Zuletzt hatte das Land der AKN einen Jahres-Defizitausgleich in Höhe rund 20 Milionen Euro gezahlt.
Wie der Minister weiter sagte, werde die AKN mit diesem Verkehrsvertrag mit anderen Verkehrsunternehmen gleichgestellt. „Verkehrsverträge setzen in Schleswig-Holstein Standards für alle Beteiligten. Sie regeln die Beziehungen zwischen dem Land und den Verkehrsunternehmen.“ So sei die AKN nun beispielsweise – wie alle anderen auch – in die gemeinsame Kommunikationsstrategie des Nahverkehrsverbundes mit eingebunden. Buchholz weiter: „Hinzu kommt: ein Verkehrsvertrag ist bei Banken mehr wert als die Zusage eines Landes, am Jahresende das Defizit auszugleichen.“ Für die Kunden der AKN ändere sich durch die Neuregelung nichts.
Die seit 1883 bestehende AKN hat rund 310 Beschäftigte und betreibt Nahverkehr auf insgesamt rund 120 Kilometern Strecken in Schleswig-Holstein und in Hamburg. Sie befindet sich im gemeinsamen Besitz beider Länder.
Aussender: Harald Haase, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (SH)
Redaktion: Torben Gösch