BROKDORF/KIEL, 18.12.17 – Im Kernkraftwerk Brokdorf hat sich eine Armatur des Nuklearen Gebäudeentwässerungssystems nicht wieder schließen lassen. Das teilte die schleswig-holsteinische Atomaufsichtsbehörde (Energiewendeministerium) heute (18.12.2017) in Kiel mit. Ursache war eine Beschädigung an der Antriebsspindel, die dafür sorgt, dass die Armatur schließt…
Die betroffene Armatur wird zurzeit von der PreussenElektra-Betreibergesellschaft instandgesetzt. Vergleichbare Armaturen wurden überprüft, dabei ergaben sich keine Auffälligkeiten. Zur Klärung der Schadensursache hat die Atomaufsichtsbehörde unabhängige Sachverständige hinzugezogen.
Die Betreibergesellschaft hat das Ereignis vom vergangenen Dienstag (12.12.2017) der Meldekategorie N (Normalmeldung) zugeordnet und der Atomaufsichtsbehörde fristgerecht gemeldet.
Hintergrund:
Über das Nukleare Gebäudeentwässerungssystem werden u.a. die im Sumpf (Sammelgrube) des Reaktorgebäudes anfallenden Wässer der Abwasserbehandlung zugeführt. Die Entwässerungsleitung durch den Sicherheitsbehälter kann sowohl durch eine außen- als auch eine innenliegende Armatur abgesperrt werden. Die innenliegende Armatur ist im Betrieb offen. Beim Entwässern wird auch die außenliegende Armatur geöffnet und dann wieder geschlossen. Als das aufgrund der beschädigten Antriebsspindel nicht mehr möglich war, wurde die innenliegende Armatur umgehend geschlossen. Daher wird das Ereignis von der Atomaufsicht als sicherheitstechnisch weniger bedeutsam eingestuft.
Erläuterung zu den Kategorien der meldepflichtigen Ereignisse
Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung
Aussender: Nicola Kabel, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch