Berlin, 11.12.17 – Mit Puppen, die Gespräche führen können, smarten Schnullern mit Gesundheits-Tools, Smart Home Hubs oder Lern-Tablets haben „intelligente“ Spielzeuge Einzug in die Kinder-zimmer gefunden…
Dazu Gerd Billen, Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: „Intelligentes Spielzeug bietet viele Möglichkeiten die Kleinsten zu fördern. Sie können ihre Neugierde im Spiel stillen und durch intelligente Puppen dazulernen. Doch was passiert mit den Daten, die bei diesem Spiel erzeugt werden? Wer kontrolliert, was gespeichert wird und was nicht? Und müssen Eltern grundsätzlich z.B. durch Spielzeug kontrollieren was ihre Kin-der tun und sagen? Auch diese Frage muss erlaubt sein. Wir wollen durch diesen Beitrag vor dem Weihnachtsabend für ein wenig Aufklärung sorgen.“
Worauf müssen Eltern achten, die ihren Kindern zu Weihnachten „intelligente“ Spielzeuge auf den Gabentisch legen wollen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Was genau ist „intelligentes“ Spielzeug?
Smart Toys sind Spielzeuge, die auf das Verhalten der Nutzer durch eine eingebaute Software reagieren können. Das Spielzeug sammelt hierzu Daten über Mikrofone, Sensoren oder Kameras. Einige Smart Toys sind mit einer Internetbasierten Plattform (der Cloud) verbunden. So gibt es beispielsweise smarte Puppen, die Fragen des Kindes über eine Spracherkennungssoftware aufzeichnen und verarbeiten. Um die passende Antwort zu suchen, greift die in der Puppe eingebaute Software auf einen Cloudserver (z.B. des Herstellers) zu oder sucht die Antwort selbstständig bei Wikipedia. Andere Smart Toys wiederum funktionieren ohne Vernetzung und verarbeiten die Daten selbstständig durch die eingebaute Software ohne die Daten weiterzugeben, d.h. sie müssen sich nicht mit dem Internet verbinden und sind somit geschützter.
Was sind die Vorteile von „intelligenten“ Spielzeugen?
Diese neue Form des Spielzeugs bietet die Möglichkeit, den Lern- und Spielalltag der Kinder noch spannender zu gestalten. Das Spielzeug passt sich individuell den Bedürfnissen des jeweiligen Kindes an (z.B. geht es auf die Sprachentwicklung des Kindes ein). Nicht nur das Kind, sondern auch die Spielzeuge lernen dazu, denn sie merken sich die eingegebenen Daten wie beispielsweise das Alter, die Lieblingsfarbe oder andere Vorlieben des Kindes. Smart Toys können selbstständig Lernfortschritte registrieren und daraufhin Lerntempo und Schwierigkeitsgrad anpassen. Bei manchen Spielzeugen können Eltern das Geschehen im Kinderzimmer mittels einer Kamera beobachten. Damit bieten Smart Toys nicht nur Vorteile für die Kinder selbst, sondern können auch Eltern bei der Kinderbetreuung entlasten.
Welche Risiken bestehen bei der Verwendung „intelligenter“ Spielzeuge?
Datenschutz und Datensicherheit sind nicht bei jedem Smart Toy in ausreichendem Maße gewährleistet. Ob, wann und zu welchem Zweck bei der Nutzung personenbezogene Daten gespeichert oder sogar weitergegeben werden, ist oft nicht erkennbar. Laut Stiftung Warentest geben beispielsweise drei von sieben getesteten Smart Toys sensible Daten an Werbefirmen weiter. Auch besteht bei vernetzten Smart Toys die Gefahr, dass die Geräte gehackt werden und Unbefugte die Kontrolle über das Spielzeug erlangen. Das kann dazu führen, dass Fremde die Kinder über die Sprachfunktion beeinflussen können. Die Puppe „MyFriendCayla“ wurde bereits von der Bundesnetzagentur als „verbotene Sendeanlage“ eingestuft und verboten. Es wurde herausgefunden, dass Dritte mittels Bluetooth Zugriff auf die über das Mikrofon aufgenommenen Sprachdateien oder Kameraufzeichnungen erlangen konnten. Es handele sich zudem um eine als normales Spielzeug getarnte Sendeanlage, die sich zum heimlichen Abhören von Aufzeichnungen eigne. Die Server oder Clouds mit denen einige Smart Toys verbunden sind und auf denen die gesammelten Daten gespeichert wer-den, stellen bisweilen eine Gefahr für die Datensicherheit dar, wenn sie nicht ausreichend vor Angriffen geschützt sind.
Wie können sich Eltern vor dem Kauf informieren, ob bzw. welche Risiken bei einem bestimmten Spielzeug bestehen?
Die Stiftung Warentest testete dieses Jahr sieben Smart Toys. Untersucht wurden das Datensendeverhalten der Apps sowie Sicherheitsaspekte hinsichtlich der Verbindung zwischen den Spielzeugen und Smartphones. Die Spielzeuge wurden in eine Skala von „unkritisch“ über „kritisch“ bis „sehr kritisch“ eingeordnet. Zudem ist es ratsam, beim Kauf von Smart Toys solche zu bevorzugen, die nicht mit einem externen Server verbunden sind, sondern die Daten lokal verarbeiten. Hier sind deutlich seltener Probleme betreffend Datenschutz und -sicherheit vorzufinden.
Aussender: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Redaktion: Torben Gösch