LEIPZIG, 08.12.17 – Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote hat sich zum Abschluss der Innenministerkonferenz in Leipzig erfreut über die große Einigkeit der Länder in Asylfragen gezeigt…
Zuvor hatten alle Bundesländer beim Thema Kirchenasyl einem Beschlussvorschlag Schleswig-Holsteins zugestimmt und – wie von Schleswig-Holstein gemeinsam mit anderen Bundesländern gefordert – den Abschiebestopp nach Syrien zunächst für ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2018 verlängert.
„Die Verlängerung des Abschiebungsstopps nach Syrien zeigt einmal mehr, dass in der Flüchtlingspolitik die Grundsätze der Humanität an erster Stelle stehen. Zugleich begrüße ich die große Einigkeit, die wir auf der Innenministerkonferenz beim Thema Kirchenasyl erzielt haben. Die Zustimmung aller Minister – auch der der SPD – zeigt deutlich, dass wir mit unserem Vorstoß bundesweit richtig liegen.“
Alle CDU- und SPD-Innenminister stellten gemeinsam fest, dass nach dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf der einen Seite und der evangelischen und katholischen Kirche auf der anderen Seite im Februar 2015 keine grundlegende Verbesserung eingetreten ist. Dies wird, nach Einschätzung aller Innenminister, in Teilen der Öffentlichkeit zunehmend kritisch gesehen. Das Bundesinnenministerium wird deshalb von den Landesregierungen aufgefordert, mit den Kirchen ein Gespräch zu vereinbaren, um sich dafür einzusetzen, dass die Vereinbarung wieder mehr beachtet wird.
„Dieser Beschluss zeigt, dass die Innenministerkonferenz das Kirchenasyl auch weiterhin als wichtiges Instrument ansieht. Gerade deshalb setzen wir uns für einen verantwortungsvollen Umgang damit ein“, machte Grote deutlich.
In der Frage des Abschiebestopps nach Syrien hatte Grote sich früh für eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2018 und nicht nur bis Mitte kommenden Jahres ausgesprochen: „Nur, weil in Syrien zur Zeit nicht mehr geschossen wird, herrscht dort ja noch lange kein Frieden. Deshalb bin ich froh, dass wir nach dieser Innenministerkonferenz erst mal bis Ende 2018 diese Regelung beibehalten.“ Sogenannte Gefährder und Straftäter sind von dieser Regelung ausgenommen.
Im kommenden Jahr muss es nach Ansicht Grotes dann eine erneute Bewertung der Lage in Syrien geben.
Aussender: Dirk Hundertmark / Tim Radtke, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (SH)
Redaktion: Torben Gösch
Mit freundlichem Gruß
Tim Radtke
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