PreussenElektra beantragt Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Brokdorf – Energiewendeminister Habeck: „Das ist der nächste große Schritt auf dem Weg zum tatsächlichen Ende der Atomenergie in Schleswig-Holstein.“

KIEL, 01.12.17 – Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck hat den Antrag zur Stilllegung und zum Rückbau des Kernkraftwerks Brokdorf begrüßt…

„Es ist gut, dass PreussenElektra den Rückbau des Kernkraftwerks Brokdorf bereits jetzt beantragt“, sagte er heute (01.12.2017) in Kiel. Nach dem Rückbauverfahren für die Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel könne damit schon das Genehmigungsverfahren für den Abriss des Meilers in Brokdorf beginnen. „Das ist der nächste große Schritt auf dem Weg zum tatsächlichen Ende der Atomenergie in Schleswig-Holstein. Wenn Brokdorf nicht mehr läuft, ist der Norden atomstromfrei“, betonte Habeck.

Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brokdorf, PreussenElektra, hat am heutigen 01.12.2017 bei der Reaktorsicherheitsbehörde den Rahmenantrag zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks eingereicht. „Damit ist jetzt das atomrechtlich erforderliche Verwaltungsverfahren zum Abbau des Kernkraftwerks formal eingeleitet worden“, sagte der Leiter der Atomaufsicht, Dr. Dr. Jan Backmann. Das Kernkraftwerk Brokdorf verliert gemäß Atomgesetz spätestens mit Ablauf des Jahres 2021 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb, bzw. wenn die festgelegte Reststrommenge aufgebraucht ist.

In einem mehrjährigen Genehmigungsverfahren werden nun das Stilllegungs-, Abbau-, und Entsorgungskonzept sowie der Restbetrieb während der Stilllegung zu regeln sein. Hierfür muss PreussenElektra in den nächsten Monaten noch umfangreiche Dokumente, unter anderem einen Sicherheitsbericht, vorlegen. Das Vorgehen entspricht dem für die Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel.

Wesentlicher Unterschied zu den beantragten Genehmigungsverfahren für den Abbau der Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel ist, dass sich in Brokdorf den Plänen zufolge in der ersten Phase des Abbaus noch Brennelemente im Reaktorgebäude befinden werden, die noch nicht ausreichend abgeklungen sein werden. „Auf die Vereinbarkeit der in dieser Phase geplanten Abbauschritte mit der Lagerung dieser Brennelemente wird die Genehmigungsbehörde besonderes Augenmerk legen“, sagte Backmann.

Mit dem eigentlichen Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf kann erst begonnen werden, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen vollständig erfüllt sind und die Genehmigung erteilt ist. Die Genehmigungsbehörde und die Betreibergesellschaft gehen davon aus, dass der Abbau etwa 2023 startet.

Der Rückbau wird sich über voraussichtlich etwa 15 Jahre erstrecken. Es müssen alle kontaminierten Komponenten und Gebäudeteile entsorgt werden. Umfangreiche, aufwendige ferngesteuerte Trennverfahren, unter anderem unter Wasser, werden zum Einsatz kommen. Der Einhaltung des Strahlenschutzes wird eine besondere Bedeutung beigemessen.

Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zum Abbau des Kernkraftwerks wird die Öffentlichkeit beteiligt und es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Zudem hat sich die Reaktorsicherheitsbehörde bei PreussenElektra dafür eingesetzt, dass die Bevölkerung zeitnah in den Informationsprozess zum Abbau des Kernkraftwerks – über die rechtlich zwingende Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus – einbezogen wird. „Der Rückbau eines Kernkraftwerks ist ein Generationenprojekt. Ich weiß, dass ein solcher Prozess auch viele Fragen und teilweise Sorgen auslöst. Deswegen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit besonders wichtig. Die Genehmigungsbehörde wird den Rückbau so sicher wie möglich machen. Ohne Kernkraftwerke ist es allemal sicherer als mit ihnen“, sagte Habeck.
Dem Antrag zufolge sollen die schwach- bis mittelradioaktiven Abfälle hauptsächlich auf dem Gelände des Kernkraftwerks gelagert werden solange das bundesweite Endlager dafür nicht zur Verfügung steht.

Hintergrund:
Das Kernkraftwerk Brokdorf gehört zu 80 Prozent PreussenElektra und zu 20 Prozent Vattenfall. Betreiber ist PreussenElektra. Es ging 1986 erstmals ans Netz. Aufgrund der Atomgesetznovelle von 2011 verliert das Kernkraftwerk die Berechtigung zum Leistungsbetrieb zum 31.12.2021.
Außer Brokdorf gibt es noch zwei Kernkraftwerke in Schleswig-Holstein: das Kernkraftwerk Brunsbüttel als Schleswig-Holsteins ältestes Kernkraftwerk (Netzanbindung 1976) und das Kernkraftwerk Krümmel (Netzanbindung 1984). Beide befinden sich im Nachbetrieb und werden von Vattenfall betrieben, Miteigentümer ist PreussenElektra (Brunsbüttel 33,3 Prozent, Krümmel 50 Prozent). Derzeit laufen für beide Kernkraftwerke die Genehmigungsverfahren für den Rückbau.
Nähere Informationen finden Sie auch unter:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/R/reaktorsicherheit.html

Aussender: Nicola Kabel, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch