Landeselternvertretung der Kitas und Land wollen gemeinsame Kita-Reform – Auftaktgespräch im Familienministerium

KIEL, 24.11.17 – Die geplante Kita-Reform ist ein zentrales Leitprojekt der Landesregierung und soll eine Entlastung der Eltern durch eine Deckelung der Kita-Beiträge, eine Entlastung der Kommunen, die Steigerung der Kita-Qualität und die Neuordnung der Kita-Finanzierung beinhalten…

Die Reform soll im engen Austausch mit Eltern, Kommunen und Trägern umgesetzt werden. Bis 2022 sind zusätzliche Mittel von insgesamt 456 Millionen Euro für den Kita-Bereich vorgesehen.

Heute (24.11.) fand das dritte Auftaktgespräch zur Kita-Reform im Kieler Familienministerium statt. Unter Leitung von Familienminister Dr. Heiner Garg tauschte sich die Landeselternvertretung der Kindertageseinrichtungen (LEV) und Ministerium über inhaltliche Zielvorstellungen und das weitere Verfahren aus. Zuvor hatten bereits Auftaktgespräche mit der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Landesverbände und Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände e.V. stattgefunden.

Minister Dr. Garg betont: „Landesregierung und Elternvertretung sind sich einig, dass eine Elternentlastung ein wichtiges Element der Kita-Reform ist. Es geht darum, ein familienfreundliches Schleswig-Holstein zu schaffen. Einer guten Kinderbetreuung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Wir wollen dazu beitragen, dass Kinderbetreuung für Eltern und  Familien verlässlich, mit hoher Qualität und bezahlbar ist. Die bisherigen großen regionalen Unterschiede sind nicht nur für Eltern nicht nachvollziehbar.  Wir wollen gemeinsam daran arbeiten, dies zu ändern und Eltern, Kommunen und Kitas entlasten. Mein Dank für den konstruktiven Austausch und das große Engagement gilt allen Beteiligten der LEV!“

Axel Briege, 1. Vorsitzender der Landeselternvertretung betont: „Wir begrüßen ausdrücklich die Einbindung der Eltern bei diesem notwendigen Reformvorhaben. Wir wollen den Politikern helfen, ein Gesetz zu schaffen, welches bei denjenigen ankommt, für die es geschrieben wird: Den Eltern und ihren Kindern. Unsere Ziele sind Planungssicherheit und Rechtssicherheit für junge Familien bei der Kitabetreuung, eine Entlastung der Eltern mit einem konkreten Zeitplan und wir unterstützen die Forderungen der Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände für bessere Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher. Um angemessen mitarbeiten zu können, benötigen wir Unterstützung in unseren Strukturen, da ehrenamtliche Tätigkeit alleine nicht ausreichend ist.“

In dem offenen Gespräch in vertrauensvoller und konstruktiver Atmosphäre wurde auch deutlich, dass LEV ein Interesse an einer schnellen Umsetzung des Reformvorhabens in Bezug auf die Elternentlastung haben. Andererseits zeigte die LEV auch Verständnis, dass ein so umfangreiches Reformvorhaben nicht von heute auf morgen umzusetzen ist. Auf folgende Punkte haben sich Land und LEV verständigt:

Grundsatz: Wichtige Ziele des Reformvorhabens sind die Entlastung von Familien und Kommunen, die Verbesserung der Kita-Qualität, sowie ein transparentes und bürokratiearmes Finanzierungssystem.

Abbau Bürokratie: Land und LEV sind sich einig, dass der bürokratische Aufwand in der Kitafinanzierung minimiert und die Planbarkeit für Eltern, Träger und Kommunen verbessert werden soll. Die derzeitigen komplexen, schwerfälligen und landesweit sehr unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen sollen vereinfacht und einheitlicher gestaltet werden.

Verfahren: Die Neuordnung der Kitagesetzgebung kann nur mit einem angemessenen Beteiligungsprozess gelingen.

Bestandsanalyse: Eine Änderung des Finanzierungssystems setzt voraus, dass in einem ersten Schritt die komplexen Strukturen des jetzigen Systems analysiert und Zahlen, Daten und Fakten als Basis für die Neustrukturierung zusammengeführt werden. Dieser Prozess soll extern begleitet werden. Dabei sollen alle Verfahrensbeteiligten ihre Fragen mit einbringen können.

 

Stärkung der Qualität: Das Land wird auch im Übergangszeitraum bis zur Reform Mittel zur Förderung der Qualität in bestehenden Förderrichtlinien verstärkt einbringen. Bewährte Qualitätsmaßnahmen sollen fortgeführt werden. Weitere Qualitätsfördermittel sollen vor allem in die Personalausstattung der Kitas fließen. 

Hintergrund

Das derzeitige Finanzierungssystem

  • ist mit seiner Vielzahl an Geldgebern, Finanzierungsbeziehungen und Förderprogrammen kompliziert, schwer überschaubar und schwerfällig, führt zum Teil zu abweichenden Regelungen in den einzelnen Kreisen und Gemeinden, verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand im öffentlichen Bereich und bei den Einrichtungsträgern und verhindert eine längerfristige Planbarkeit für Standortgemeinden und freie Träger,
  • leidet trotz der stetig steigenden Landesfördermittel an Unterfinanzierung, insbesondere weil die Betriebskosten überproportional steigen,
  • lässt eine klare Definition der Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung von Land, Kreisen und Gemeinden vermissen.

Die von der Landesregierung initiierte Reform soll

  • Eltern durch eine Beitrags-Deckelung und Kommunen durch zusätzliche Mittel entlasten
  • ein transparentes und landesweit vergleichbares Finanzierungs-System herstellen
  • Qualitätsverbesserungen umsetzen.

2018 sollen erste Eckpunkte der Kita-Gesetzgebung vorliegen, die Umsetzung ist ab 2020 geplant.

Finanzierung: Alleine an zusätzlichen Mitteln sind bis 2022 456 Millionen Euro vorgesehen, davon insgesamt 210 Millionen Euro für Qualitätssteigerung.

  2018 2019 2020 2021 2022 Summe
2018 – 2022
  in Mio. Euro
Kita-Qualität 5 30 35 70 70 210
Kita-Eltern     21 55 60 136
Kita-Kommunen   15 15 30 50 110

Damit sind z.B. im Jahr 2022 180 Millionen Euro zusätzlich für die Kitafinanzierung vorgesehen. (Zur Einordnung: Im Jahr 2017 beträgt die Kitafinanzierung insgesamt rund 230 Millionen Euro, inkl. Kitageld). Das bisherige Kita-Geld wird bis zu einer Elternentlastung durch die vorgesehene Deckelung im Rahmen der Reform beibehalten.

Aussender: Christian Kohl, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (SH)
Redaktion: Torben Gösch