Wiesbaden, 11.09.17 – Bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 hat jede Wählerin und jeder Wähler – wie bei den vorausgegangenen Bundestagswahlen – zwei Stimmen:
– Eine Erststimme für die Wahl einer beziehungsweise eines Wahlkreisabgeordneten (auf der linken, schwarz gedruckten Hälfte des Stimmzettels) sowie
– eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei mit allen von der Partei aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten in der dort festgelegten Reihenfolge (auf der rechten, blau gedruckten Hälfte des Stimmzettels)…
Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl 2017 zwei Stimmen weiterlesen