KIEL, 28.09.17 – Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration hat heute (28. September 2017) dem Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags die von diesem angeforderten Akten zum Thema „Rocker“ zur Einsicht übersandt: „Durch den gestrigen Beschluss des Ausschusses zum von uns vorgeschlagenen Verfahren konnten wir die Akten jetzt schnell liefern“, so Innenstaatssekretär Torsten Geerdts…
Der Staatssekretär betonte, alle dem Ministerium nach Aufarbeitung des Aktenvorlagebegehrens nun verfügbaren Akten würden dem Ausschuss vollständig im Original vorgelegt. Insgesamt gehe es um Akten im Umfang von etwa 80 Ordnern. Das Begehren sei eine besondere Herausforderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums gewesen. Es umfasse 20 Einzelpunkte mit teilweise ausdifferenzierten Fragestellungen, die sich an unterschiedlichste Stellen richteten und Vorgänge beträfen, welche überwiegend bereits mehrere Jahre zurück liegen.
„Es wurden rund 50 Stellen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeschrieben, die größtenteils längst auf anderen Dienstposten sind. Unter anderem haben wir das Justizministerium, über dieses die Staatsanwaltschaft und Gerichte, sowie das Landespolizei- und Landeskriminalamt mit diversen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgefragt. Alle Rückläufer wurden den jeweiligen Einzelpunkten zugeordnet, wobei Originalunterlagen im Zusammenhang erhalten wurden. Das war eine echte Kärrnerarbeit, für die ich allen Beteiligten an dieser Stelle meinen Dank ausspreche“, erklärte Geerdts.
In Anbetracht der Fragestellungen enthielten die Akten naturgemäß zahlreiche Unterlagen, die Verschlusssache seien oder sensible personenbezogene Daten beinhalteten. Gleichwohl habe das Ministerium auf Sperrungen weitgehend verzichtet. Um die Akten im Zusammenhang zu erhalten, seien nur einzelne Passagen oder Sätze geschwärzt worden. Wenn erforderlich, sei das Original durch eine geschwärzte Kopie mit Hinweis und ausführlicher Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme ersetzt worden.
Einstufungen als Verschlusssache seien ebenfalls nur dort vorgenommen worden, wo sie unbedingt erforderlich waren. Dazu sagte der Staatssekretär: „In diesen Fällen haben wir sie jedoch auf die ganze Akte bezogen, um diese im Original geschlossen zu erhalten und so die Vorgänge nachvollziehbar zu dokumentieren. Selbstverständlich wurde auch das wieder dokumentiert und begründet“.
Diese Unterlagen im Umfang von etwa neun Aktenordnern seien auch danach nur über die Verschlusssachenregistratur des Ministeriums zugänglich gewesen. Auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) wurde beratend zu spezifischen Fragestellungen eingebunden. „Ziel war mit Blick auf die Informations- und Kontrollrechte des Parlaments ein Höchstmaß an Vollständigkeit und Transparenz, zugleich unter Wahrung größtmöglicher Praktikabilität im Umgang mit den Akten“, so Geerdts.
Der Staatssekretär wies darauf hin, dass die Akten auch schützenswerte personenbezogene Informationen enthielten, so beispielsweise Informationen über den Vorwurf der Verletzung von Dienstpflichten, über Mitgliedschaften in einem verbotenen Verein oder über den Gegenstand von Ermittlungs- und Strafverfahren. Hierüber habe es auch Abstimmungen mit dem Justizministerium (MJEVG) gegeben. In Bezug auf Persönlichkeitsrechte besonders sensible Unterlagen seien im Beisein des ULD geöffnet, gesichtet, paginiert und erst dann an das Ministerium übergeben worden.
Bei Bedarf werde dem Ausschuss selbstverständlich jederzeit eine öffentliche Behandlung von den erforderlichen Beschränkungen nicht betroffener Aktenbestandteile ermöglicht.
Aussender: Dirk Hundertmark, Tim Radtke, Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (SH)
Redaktion: Torben Gösch