Düsseldorf, 06.09.17 – Die im Abgasskandal führende Kanzlei Rogert & Ulbrich berichtete in ihrer Presseerklärung vom 28.06.2017, dass gleich in drei gerichtlichen Verfahren durch die beklagten Vertragshändler und durch die Volkswagen AG gegen stattgebende Urteile der Landgerichte keine Berufungen mehr eingelegt worden seien. Auf Nachfrage von verschiedenen Medienvertretern ließ die Volkswagen AG mitteilen, dass es sich um Einzelfälle handele und die Hürde der Klageerhebung aufrecht erhalten bleibe…
Nach nunmehr weiteren drei Monaten wurden in weiteren vier Berufungsverfahren vor den Oberlandesgerichten Hamm, Nürnberg und Celle wiederum eine Entscheidung durch das jeweilige Oberlandesgericht verhindert. Im Verfahren unseres Mandanten Kevin Kern, der noch erstinstanzlich vor dem Landgericht Bochum verloren hatte, wurde eine Woche vor dem Termin am Oberlandesgericht Hamm der Kaufpreis nebst Zinsen sowie die Kosten für das erworbene Zubehör des Fahrzeuges erstattet. Um auch eine summarische Entscheidung über einen prognostizierten Ausgang des Verfahrens im Rahmen der Kostenentscheidung durch den angerufenen Senat zu verhindern, zog es das Autohaus vor, die Kostenübernahme für die erste und zweite Instanz anzuerkennen.
Am 23.08.2017 sollte in einem anderen Berufungsverfahren der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Nürnberg stattfinden. Auch in diesem Verfahren wurde eine Woche vor dem Termin der gesamte Betrag in der Hauptsache bezahlt. Ebenso wie im vorbezeichneten Verfahren vor dem OLG Hamm hatte die Klägerin zunächst erstinstanzlich vor dem Landgericht Coburg verloren. Nun hat auch sie zu 100 Prozent das erhalten, was sie klageweise verlangt hatte.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert, Partner der Sozietät, erläutert: „Bei der von der Volkswagen AG und ihres Händlerrings gefahrenen Taktik spielt es letztendlich keine Rolle, ob ein Verfahren erstinstanzlich gewonnen oder verloren wird, da bislang in jedem Verfahren vor einem Oberlandesgericht unsere Mandanten dennoch das bekamen, was sie eingeklagt hatten. Entweder wird durch die Volkswagen AG oder das Autohaus erst gar keine Berufung eingelegt oder es wird vor dem Termin gezahlt. Wer die Geduldsprobe übersteht, wird belohnt.“
Die Urteils-Verhinderungstaktik der Volkswagen AG kennt noch andere Spielarten: So wurden durch das Oberlandesgericht Celle für den 07.09.2017 zwei mündliche Verhandlungen in derartigen Berufungsverfahren anberaumt. In beiden Verfahren wären die deliktsrechtlichen Ansprüche der Kläger gegen die Volkswagen AG obergerichtlich geklärt worden. „Offenbar wollte die Volkswagen AG keine oder jedenfalls noch keine Entscheidung“, erklärt Rechtsanwalt Ulbrich. Weiter führt er aus: „Bisher hätte sich in allen Verfahren gegen die Volkswagen AG die Kanzlei „Waschke Kuba Zimmermann“ aus Wolfsburg bestellt und die Verfahren geführt. Dies war auch in den beiden Verfahren vor dem Oberlandesgericht Celle der Fall“. Eine Woche vor dem Termin sei nach Angaben des Senats das Mandat durch Rechtsanwalt Dr. Zimmermann niedergelegt worden. Der nunmehr neu bestellte Rechtsanwalt sei noch nicht eingearbeitet“. Die neuen Termine sind auf den 30.11.2017 und den 18.01.2018 festgelegt worden.
Prof. Dr. Rogert erläutert zu diesem merkwürdigen Ereignis: „Es handelt es sich um ein prozesstaktisches Spiel zur Verhinderung einer Entscheidung. Da die Wolfsburger Kanzlei Hunderte Verfahren für die Volkswagen AG weiterhin fortführe und ausschließlich die Mandate in den beiden fraglichen Verfahren niedergelegt habe, entsteht für mich der Eindruck des Mißbrauchs zivilprozessualer Mittel. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in jedem der von unserer Kanzlei geführten Verfahren ein Rechtsanwalt der Kanzlei Freshfields als Rechtsbeistand teilnimmt, der in der Regel das Wort führt. Dies erweckt den Eindruck, dass die eigentliche Sachbearbeitung und die strategische Ausrichtung von Freshfields übernommen wird, während die anderen eingeschalteten Anwaltskanzleien als austauschbare Marionetten fungieren.“ Es geht also ausschließlich darum, Zeit zu gewinnen, um eine große Klagewelle durch die Sogwirkung verbraucherfreundlicher OLG-Entscheidungen zu verhindern.
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, ebenfalls Partner der Sozietät erläutert weiter: „Dass letztlich nur eine Kanzlei federführend in der Sachbearbeitung ist, hat für uns übrigens einen angenehmen Nebeneffekt – unabhängig von der eingeschalteten Rechtsanwaltskanzlei lese man bei Klagen gegen die Volkswagen AG fast wortgetreue Schriftsätze. Das erleichtert auch unsere Arbeit und die der Gerichte, zeigt aber auf, dass es offensichtlich nur einen Urheber gibt.“
Für die Millionen Geschädigten, darunter alleine 2,4 Mio. Fahrzeughalter in Deutschland bedeutet die Strategie der Volkswagen AG folgendes: Wer – egal ob auf eigene Kosten oder mit Rechtsschutzversicherer – klagt, gewinnt – spätestens in der Berufungsinstanz, résumiert Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert. Der insbesondere aus dem ZDF und n-tv bekannte Anwalt rät daher: „Das Momentum ist jetzt auf Seiten der Geschädigten. Wer bislang noch gezögert hat, der hat jetzt keinen Grund mehr. Abzuwarten, bis die Fahrverbote einsetzen oder die ersten Fahrzeuge stillgelegt werden sollen, macht keinen Sinn. Der Wertverlust galoppiert. Die Verfahren dauern durchschnittlich 1 Jahr. Wer nicht vorausschauend agiert, wird absehbar auf seinem Schaden sitzen bleiben.
Aussender: Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte, www.auto-rueckabwicklung.de
Redaktion: Torben Gösch