KIEL, 30.06.17 – Wesentliche Bereiche der Marktüberwachung werden von Juli an beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume konzentriert. „Damit stärken wir die Marktüberwachung deutlich und verbessern den Schutz von Mensch und Umwelt. Von Waren, die nicht den einheitlichen europäischen Standards entsprechen, können Risiken ausgehen…
Eine effiziente Überwachung dient der Sicherheit und genauso auch dem Schutz der Wirtschaftsbeteiligten vor minderwertigen Billig-Importen“, sagte Umweltminister Robert Habeck heute (30. Juni 2017). Die neuen Zuständigkeiten treten am 1. Juli in Kraft. Bislang lagen die Aufgaben bei den Kommunen.
Vom LLUR aus wird die Marktüberwachung auch in Koordination mit den anderen Bundesländern wahrgenommen werden. Dieses Projekt wurde von der Umweltministerkonferenz beschlossen und soll ab 2018 greifen; die Vorbereitungen hierzu laufen bereits.
Der Aufbau des Marktüberwachungsdezernates hat bereits begonnen und soll schließlich 20 neue Stellen umfassen. „Eine spezialisierte Behörde kann die Aufgaben wesentlich effizienter wahrnehmen. Zudem können wir dadurch einen landesweit einheitlicheren Vollzug gewährleisten“, sagte Habeck. Auf die Aufgabenübernahme hatten sich die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände im November 2016 verständigt.
Die Marktüberwachung ist EU-rechtlich per Verordnung geregelt. Ziel ist es, durch klare Anforderungen an Waren aller Art ein hohes Niveau für den Gesundheits- und Umweltschutz sicherzustellen. Ihr Vollzug obliegt den Ländern und erfordert ein hohes Maß an Kompetenz und Ressourcen.
Dabei geht es um Waren, mit denen Bürgerinnen und Bürger im täglichen Leben in Kontakt kommen: Fast alle Produkte bestehen letztlich aus chemischen Ausgangs- oder Inhaltsstoffen, seien es Farb-, Kunst- oder Beschichtungsstoffe, Haushaltschemikalien wie Wasch- und Reinigungsmittel, Heimwerkerprodukte, Elektrogeräte oder Biozidprodukte, wie z.B. Insektenspray. Deren Sicherheit muss gewährleistet sein, was durch Verbote und Beschränkungen, aber auch durch Zulassungspflichten für besonders gefährliche Chemikalien und nicht zuletzt durch eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für alle gefährlichen Chemikalien geschieht.
Das vereinbarte Marktüberwachungspaket umfasst neben der Chemikaliensicherheit einschließlich der Überwachung bestimmter Ausgangsstoffe für Explosivstoffe auch Wasch- und Reinigungsmittel, die abfallrechtliche Produktverantwortung (betrifft die stoffliche Beschaffenheit z.B. von Elektrogeräten und Batterien) sowie die Überwachung der Energieverbrauchskennzeichnung, der Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren und der Ökodesignanforderungen energieverbrauchsrelevanter Produkte.
Aussender: Nicola Kabel, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (SH)
Redaktion: Torben Gösch