Berlin, 21.06.17 – Aus Anlass der aktuellen Berichterstattung in Bezug auf Boris Becker nehme ich als sein deutscher Anwalt für ihn wie folgt Stellung: Mein Mandant war überrascht und enttäuscht, dass sich die gegnerische Bank in einem konkreten Zivilverfahren in Großbritannien entschieden hatte, Klage gegen ihn einzureichen…
Das Verfahren betrifft ein Darlehen, das Herr Becker binnen eines Monats in voller Höhe zurückgezahlt hätte. Es ist enttäuschend, dass sein Antrag darauf, insofern den heutigen Gerichtstermin bis dahin zu verschieben, zurückgewiesen wurde mit der in den Medien verbreiteten Feststellung des Gerichts. Tatsächlich hat mein Mandant bereits gegenüber englischen Medien erklärt, dass seine Einkünfte hinreichend veröffentlicht sind und es klar ist, dass er die Mittel hat, um diese Schuld zu begleichen. Der Wert der in Rede stehenden Wertanlage übersteigt bei weitem das Darlehen bei der Bank, die Herrn Becker verklagt hat. Daher wird er auch beantragen, die Verfügung umgehend aufzuheben.
Medienmeldungen, wonach unser Mandant „pleite“ sei, entsprechen damit nicht der Wahrheit.
Aussender: Prof. Dr. Christian Schertz Rechtsanwalt, Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Redaktion: Torben Gösch