KIEL, 21.06.17 – Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat den Lagebericht 2016 zur „Beseitigung von kommunalen Abwässern in Schleswig-Holstein“ vorgelegt. Der Bericht wird seit nunmehr 22 Jahren alle zwei Jahre veröffentlicht. Der Lagebericht 2016 ist damit der 11. Bericht, der der EU-Kommission vorgelegt wird…
Der Lagebericht dokumentiert die hohe Qualität der Abwasserbeseitigung in Schleswig-Holstein. Maßgeblich hierfür waren das Phosphorsofortprogramm, das Dringlichkeitsprogramm sowie das Kläranlagen-Ausbauprogramm der Landesregierung. Durch diese Programme wurden die größeren Kläranlagen mit der besten verfügbaren Technologie zur Nährstoffminderung in den letzten 30 Jahren ausgestattet. Dadurch werden die Anforderungen der EG-Richtlinie von Schleswig-Holstein erfüllt. Die Gesamtbelastung aus allen kommunalen Kläranlagen konnten für die Parameter Phosphor um derzeit rund 94 Prozent und für Stickstoff um derzeit über 88 Prozent gesenkt werden, so dass die Gewässer um rund 13.000 t Stickstoff und rund 2.300 t Phosphor entlastet werden.
Die seit 1991 in Schleswig-Holstein vorrangig von den Kommunen getätigten Investitionen in Höhe von rund 1,821 Milliarden Euro wurden unter anderem in die Ausstattung der Gemeinden mit Kanalisationen sowie in eine weitergehende Abwasserbehandlung zur Eliminierung von Phosphor und Stickstoff investiert. Die Landesregierung und der Bund haben diese Maßnahmen mit mehr als 322 Millionen Euro gefördert. Weiterhin gewährte das Land zinsgünstige Darlehen in Höhe von rund 595 Millionen Euro.
Die Europäische Gemeinschaft hatte 1991 in der Kommunalabwasserrichtlinie einheitliche Anforderungen für die Abwasserbeseitigung in den Mitgliedstaaten festgelegt, um die Gewässer vor Belastungen aus Abwassereinleitungen zu schützen. Die Anforderungen gewährleisten die Abwasserbehandlung auf hohem Reinigungsniveau in den kommunalen Kläranlagen Europas. Diese Anstrengungen sind ein wichtiger Eckpfeiler der Gewässerschutzpolitik.
Seit 1998 muss das Abwasser aus größeren Kläranlagen vor dem Einleiten in ein Gewässer einer weitergehenden Behandlung unterzogen werden. Darunter wird die Behandlung der Kohlenstoffverbindungen sowie zusätzlich der Nährstoffe Phosphor und Stickstoff verstanden. Diese Vorgaben gelten für so genannte empfindliche Gebiete, in denen es zu einer Anreicherung des Wassers mit Nährstoffen sowie einem vermehrten Algenwachstum kommt. Die Küstengewässer der Nord- und Ostsee sowie die Einzugsgebiete der oberirdischen Gewässer in Schleswig-Holstein sind als empfindliche Gebiete ausgewiesen.
Der Lagebericht 2016 „Beseitigung von kommunalen Abwässern in Schleswig-Holstein“ kann im Internet eingesehen werden unter: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/abwasser/lagebericht2016.html
Aussender: Nicola Kabel, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (SH)
Redaktion: Torben Gösch