KIEL, 14.06.17 – Der Runde Tisch „Inklusion an Hochschulen“ hat sich in seiner zweiten Sitzung auf künftige Schwerpunkte verständigt. Die Hochschulen Schleswig-Holsteins werden unter anderem gebeten, Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zu erstellen…
„Damit ist die Basis für einen intensiven Austausch zum Thema barrierefreie Hochschule gelegt. Die schleswig-holsteinischen Hochschulen erwerben einen Standortvorteil und sind bundesweit Schrittmacher“, sagte Wissenschafts-Staatssekretär Rolf Fischer.
„Studierende mit Behinderungen müssen in Schleswig-Holstein wie andere auch ungehindert studieren können“, so Landesbeauftragter Ulrich Hase. Damit dies gelingt, sind seiner Meinung nach neben Maßnahmen zur Barrierefreiheit an Hochschulen kompetente Beratungsangebote besonders wichtig.
Die Mitglieder des Runden Tisches sind sich darüber hinaus darin einig, dass folgende Ziele Vorrang haben:
• die Landesrektorenkonferenz wird darum gebeten, sich mit dem Thema Inklusion an Hochschulen zu befassen und den Landesbeauftragten als Berichterstatter einzuladen
• Einsatz für Barrierefreiheit an Hochschulen in Schleswig-Holstein. Barrierefreiheit umfasst neben baulichen Maßnahmen auch die Förderung von Akzeptanz von Studierenden mit Behinderungen, z.B. durch Schulungen für Lehr- und Führungskräfte an Hochschulen, sowie die Entwicklung von Konzepten zur inklusiven Hochschuldidaktik
• Verbesserung der Zugangsvoraussetzungen für Studierende mit Behinderungen
Der Runde Tisch ist als gemeinsame Initiative des Wissenschaftsministeriums und des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung entstanden. Er hat zum Ziel, inklusive Entwicklungen an den Hochschulen voranzutreiben.
Aussender: Frank Lindscheid, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung (SH)
Redaktion: Torben Gösch