Eutin, 18.05.17 – Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat mit Wirkung ab Sonnabend (20.Mai) die bisherigen landesspezifischen Vorgaben zur Aufstallung von Geflügel vollständig aufgehoben Gleichzeitig endet die Gültigkeit der Sperr- bzw. Beobachtungsgebiete in den Gemeinden Stockelsdorf und Ahrensbök sowie der Stadt Bad Schwartau mit Wirkung ab 20.05.2017…
Insgesamt entfallen damit im gesamten Kreisgebiet die Vorgaben zur Aufstallung von Geflügel wie auch das Verbot, Hunde und Katzen frei laufen zu lassen. Darüber hinaus dürfen ab dem genannten Termin Geflügelmärkte, -ausstellungen, -börsen etc. wieder durchgeführt werden.
Aussender: Carina Leonhardt, Kreis Ostholstein
Redaktion: Torben Gösch