Lübeck, 18.05.17 – Durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) wurde kürzlich die Satzung der Lübecker Straßenreinigungsgebühr für unwirksam erklärt. „Die BfL-Fraktion hatte ja bereits seinerzeit die Kalkulation beanstandet“, so Fraktionschef Marcel Niewöhner. „Nun stehen wir vor der Frage, inwieweit der Richterspruch auch andere Gebührensatzungen der Entsorgungsbetriebe betrifft, wie zum Beispiel die Abfallbeseitigungsgebühr…
Schließlich wurden sie auf gleicher Grundlage kalkuliert.“ Die BfL-Fraktion fordert die Verwaltung auf, die entsprechenden Prüfungen und ggf. zeitnah die Bereinigung durchzuführen.
Aussender: Marcel Niewöhner, Fraktion Bürger für Lübeck (BfL)
Redaktion: Torben Gösch