Lübeck, 04.05.17 – Jeder Bürger ist verpflichtet, Änderungen seiner Aufenthaltsdaten in einer Kommune unverzüglich mitzuteilen. Zum Nachweis seiner Identität ist er verpflichtet, einen gültigen Personalausweis mit sich zu führen. Dies ist nur möglich, wenn er den Kontakt mit dem zuständigen Ordnungsamt (in Lübeck fälschlicherweise als Stadtteilbüro bezeichnet) aufnimmt…
„Zur Beantragung eines neuen Personalausweises beträgt die Wartezeit bei der Terminvereinbarung über das Internet z. Zt. etwa sechs Wochen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand“, erklärt Rolf Müller, FDP-Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung. „Als die Stadtteilbüros in Travemünde, Kücknitz, Moisling und St. Lorenz noch existierten, war der Kontakt zur Verwaltung in der Regel mit Wartezeiten unter zwei Stunden zu den Öffnungszeiten möglich. Wäre die Aussage des Senates, dass nur zwei Stellen durch die Schließungen eingespart wurden richtig, ist der heutige Zustand völlig unverständlich. Dass es in besonderen Situationen zu Wartezeiten von maximal einer Woche (siehe Kiel) kommt, ist erträglich. Der Zustand in Lübeck ist aber mittlerweile keinem Bürger mehr zumutbar. Es ist unverständlich, dass zur Änderung mit Hilfe zusätzlichen Personals erst eine Entscheidung der Bürgerschaft erforderlich sein soll.
Die FDP erwartet im Interesse der Bürger eine sofortige Änderung des unhaltbaren Zustandes. Das gleiche gilt für die Kfz-Zulassungsstelle“, so Müller.
Aussender: Astrid Völker, FDP-Bürgerschaftsfraktion
Redaktion: Torben Gösch