BERLIN, 31.03.17 – Schleswig-Holsteins Sozialministerin Kristin Alheit setzt sich heute (31.3.) im Bundesrat für die Aufnahme von Kindergrundrechten in das Grundgesetz ein. Alheit betont zur Plenarsitzung: „Mein Ziel ist die Verankerung von eigenen Kinder-Grundrechten im Grundgesetz. Damit sollen 25 Jahre nach ihrer Ratifizierung wesentliche Prinzipien der UN- Kinderrechtskonvention auch in unserer Verfassung Niederschlag finden…
Dies sind namentlich das „Kindeswohlprinzip“ und das „Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung“. Ebenso soll aber auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden, die Kinder
. als Träger eigener subjektiver Rechte und
. eines eigenen Rechts auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit
ausweist.
Unser Grundgesetz – das Kinder bisher explizit nur als Gegenstand des elterlichen Erziehungsrechts benennt – bildet diesen Gedanken noch nicht ab. Das will der vorliegende Antrag ändern. Kinder sind eigenständige, gleichwertige Persönlichkeiten. Aber sie sind eben keine „kleinen Erwachsenen“. Ihnen stehen Rechte eigener Art zu und die Ausübung ihrer Rechte ist an besondere, ermöglichende Bedingungen gebunden. Dabei ist ihre besondere Schutzbedürftigkeit ebenso zu berücksichtigen wie ihr Recht auf Entwicklung und Förderung. Die UN-Kinderrechtskonvention zeigt dies. Ich bin überzeugt, das muss auch auf der Ebene der Grundrechte Niederschlag finden.
Das Grundgesetz ist bewährt als ein knapp gehaltener Kernbestand fundamental bedeutsamer Grundsatznormen. Es gilt, seine – womöglich tagesaktuell motivierte – politisch-programmatische Überdehnung zu vermeiden. Nur: warum die Verankerung des Anspruchs von Kindern auf die Gewährleistung kindgerechter Lebensbedingungen für unsere Gesellschaft keine fundamentale Bedeutung haben sollte – das erscheint mir nicht einsichtig.
Zumal staatliches Handeln aller Gewalten – und insbesondere wir als Politikerinnen und Politiker – uns leider immer wieder der Frage stellen müssen, ob wir diesem Anspruch tatsächlich gerecht werden. Und uns leider auch immer wieder höchstrichterlich attestiert wird, dass dies nicht immer der Fall ist.
Wer das als „Symbolpolitik“ bezeichnet, verkennt grundlegend: Die Verständigung unserer Gesellschaft über unsere grundlegenden Normen, ist unverzichtbar um gemeinsam zu bestimmen, in was für einer Gesellschaft wir leben wollen. Ich jedenfalls möchte in einer Gesellschaft leben, die die Rechte von Kindern als eines der höchsten, der schutzwürdigsten Güter begreift.
Deshalb ist es auch keine Nebensächlichkeit, ob Kinder als Subjekte aus eigener Bedeutung im Grundgesetz aufgenommen werden – oder ob sie – wie bisher – lediglich als Objekte elterlicher Erziehungsrechte vorkommen. Es ist an der Zeit, das – was Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention längst anerkannt hat – auch in unserem Grundgesetz festzuschreiben.
Jede Juristin/jeder Jurist weiß, dass es hohe praktische Relevanz hat, ob
. ein schutzwürdiges Interesse
. als grundrechtlich schutzwürdiges Interesse
in die Waagschale der Abwägung einfließt.
Kinder-Grundrechte haben damit handfeste Konsequenzen: Weil sie den Interessen von Kindern gegenüber anderen Interessen auch juristisch mehr Gewicht geben.
Viele Bundesländer – auch Schleswig-Holstein – haben eine Verpflichtung der öffentlichen Hand auf die Wahrung und von Anliegen und Rechen von Kindern in ihre Verfassungen aufgenommen. Die Erfahrung zeigt, dass dies die politische und die Verwaltungspraxis in Ländern und Kommunen besser und kinderfreundlicher gemacht hat.
Es ist darum an der Zeit, den Schritt einer verfassungsrechtlichen Verankerung von Kinderrechten auch auf gesamtstaatlicher Ebene, auch für das Grundgesetz zu vollziehen.“
Aussender: Christian Kohl, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung (SH)
Redaktion: Torben Gösch