Geflügelpest grassiert weiter in Schleswig-Holstein – Landwirtschaftsminister Habeck erwartet Besserung der Lage im Frühjahr: „Dafür schaffen wir die Voraussetzungen für eine schrittweise Aufhebung der Stallpflicht.“

KIEL, 08.03.17 – Angesichts der weiterhin angespannten Geflügelpest-Lage in Schleswig-Holstein müssen die landesweite Stallpflicht und die strengen Biosicherheitsmaßnahmen derzeit aufrechterhalten werden. „Wir haben in den vergangenen Wochen bei zahlreichen Wildvögeln den Geflügelpesterreger nachgewiesen – allein im Februar mehr als in den beiden Monaten davor zusammen…

Der Virusdruck ist im Augenblick also noch sehr hoch – auch bundesweit. Es gibt noch keine Entwarnung. Deshalb müssen nach gründlicher Risikoabwägung im Augenblick die strengen Maßnahmen zum Schutz der Tiere weiter gelten“, sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck heute (8. März 2017).

Das Landwirtschaftsministerium erwartet aber im Frühjahr eine Stabilisierung der Situation. Mit Ende des Spätwintervogelzuges, mit zunehmenden Temperaturen und der höheren UV-Strahlung wird der Infektionsdruck voraussichtlich nachlassen. „Für diese Situation schaffen wir jetzt die Voraussetzungen für einen risikobasierten Ausstieg aus der landesweiten Stallpflicht. Wann tatsächlich die Teilaufhebung erfolgen kann, ist nicht genau absehbar. Aber für diesen Tag wappnen wir uns. Denn alle sind sich bewusst, dass die Aufstallung vielen Geflügelhalterinnen und -haltern und ihren Tieren zu schaffen macht und wir, so schnell es die Lage zulässt, hier für Erleichterungen sorgen werden“, sagte Habeck. Er betonte: „Bis es soweit ist, appelliere ich dringend an alle Tierhalterinnen und Tierhalter, sich an die jetzt geltenden Schutzvorschriften zu halten.“

Bei einem Rückgang des Infektionsdrucks soll die Stallpflicht zunächst auf bestimmte Risikogebiete reduziert werden. Das entsprechende Vorgehen ist heute per Erlass den Kreisen mitgeteilt worden. Bis das Seuchengeschehen ganz vorbei ist, wäre dann noch mindestens in folgenden Kulissen aufzustallen:

– Risikogebiete entlang der Küsten an Ost- und Nordsee sowie an Binnengewässern und Flüssen sowie Wildvogelrast- und Wildvogelsammelplätze für über März hinaus bleibende Arten (z.B. Gänse)

– in gemäß Geflügelpest-Verordnung eingerichteten Restriktionszonen

– in Regionen mit hoher Geflügeldichte (>500 Tiere/km2)

– Darüber hinaus führen die Kreise eine lokale Risikobewertung durch. Auf dieser Grundlage können sie dann auch eine Aufstallung in weiteren Gebieten anordnen.

– Parallel wird weiterhin ein intensives Wildvogel-Monitoring auf Geflügelpest stattfinden.

„Wir haben die Gesamtlage in enger Abstimmung mit Mecklenburg-Vorpommern bewertet und gehen die Schritte im Grundsatz parallel. Alles in allem sind die Risikofaktoren hier wie dort vergleichbar“, sagte der Landwirtschaftsminister. Habeck bedauerte, dass der Bund nicht bereit sei, in die Verantwortung zu gehen. Bei der Sitzung des Nationalen Krisenrates am 17. Februar 2017 habe der Bund den ausdrücklichen Wunsch unter anderem aus Schleswig-Holstein, ein national einheitliches Vorgehen zu koordinieren, abgelehnt. Es sei einzig auf die differenzierten Mindest-Risikokriterien des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hingewiesen worden, welche aber nach der jeweils vorliegenden Situation in den Ländern bewertet werden müssen. „Wir überprüfen und bewerten fortlaufend die Situation in Schleswig-Holstein. Sobald sich die Lage bessert, kann die Aufstallungskulisse auf die benannten Risikokriterien zurückgeführt werden. In der jetzigen Situation greifen diese Kriterien aber in Schleswig-Holstein noch nicht.“

Zur derzeitigen Lage

Derzeit grassieren in Schleswig-Holstein parallel zwei Subtypen der Geflügelpest: HPAIV H5N8 und H5N5. Insbesondere in der südlichen Hälfte wird das Virus immer wieder neu nachgewiesen. So wurden im Februar 32 HPAIV H5-Nachweise in der Wildvogelpopulation erzielt (bei 205 Proben) – das sind mehr als insgesamt im Dezember und Januar (25 bei 233 Proben). Auch bundesweit ist die Zahl der amtlich bestätigten Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln im Februar deutlich gestiegen und liegt in zahlreichen Bundesländern sogar über den Zahlen vom November 2016, dem bisherigen Höhepunkt der Nachweise. Betroffen sind in Schleswig-Holstein derzeit in erster Linie Standvögel wie Schwan, Grau-/Silberreiher, Greifvogel und Möwe.

Hinzu kommt, dass Schleswig-Holstein wie Mecklenburg-Vorpommern eine Drehscheibe des internationalen Vogelzuges ist. „Das unterscheidet uns gravierend von anderen Bundesländern“, sagte Habeck. Derzeit kommen Arten, die weiter südwestlich überwintert haben, zu einer Zwischenrast nach Schleswig-Holstein (z.B. Zwergschwäne oder Ringelgänse aus den Niederlanden/England), bevor sie dann im März/April/Mai in die arktischen Brutgebiete abziehen. Die Wildvögel überqueren dabei weite Teile des Landes oder rasten hier. Das erhöht für diese Zeit noch einmal die Risiken der gegenseitigen Ansteckung zwischen Zug- und Standvögel und dadurch der weiteren Verbreitung des Virus: Dieses Risikokriterium sinkt, wenn die Zugvögel das Land verlassen und damit insgesamt die Vogeldichte abnimmt.

Seit Ausbruch der Geflügelpest wurde bundesweit in mehr als 1.000 Fällen die Geflügelpest bei Wildvögeln sowie in 81 Fällen in Geflügelhaltungen amtlich festgestellt.

Aussender: Nicola Kabel, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (SH)
Redaktion: Torben Gösch