Algerien, Marokko und Tunesien sind keine „sicheren“ Herkunftsstaaten – Amnesty: Mitglieder des Bundesrates müssen am 10. März gegen Einstufung der Maghreb-Staaten als „sichere“ Herkunftsstaaten stimmen

BERLIN, 08.03.17 – „Das Konzept der ‚sicheren‘ Herkunftsstaaten ist grundsätzlich unvereinbar mit dem Menschenrecht, Asyl zu suchen. Die gesetzliche Einschätzung zur Sicherheit eines Herkunftslandes führt zu gravierenden Einschränkungen im Asylverfahren“, kritisiert Wiebke Judith, Expertin für Asylrecht bei Amnesty International in Deutschland…

„Es gehört zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik, jedem schutzsuchenden Menschen ein faires und unvoreingenommenes Asylverfahren zu garantieren.“

„Außerdem widerspräche die Einstufung der drei Maghreb-Staaten den Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht für einen ‚sicheren‘ Herkunftsstaat vorgegeben hat und nach denen es landesweit keine Verfolgung bestimmter Personengruppen geben darf sowie Schutz vor erniedrigender Bestrafung wie Folter gewährleistet sein muss. Amnesty dokumentiert in Algerien, Marokko und Tunesien nach wie vor Verfolgung, Folter und Misshandlung. Keines der drei Länder erfüllt die Kriterien für einen ‚sicheren‘ Herkunftsstaat“, sagt Judith. „Amnesty fordert die Mitglieder des Bundesrates auf, am Freitag gegen das Gesetz zu stimmen.“

Aussender: AMNESTY INTERNATIONAL Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Redaktion: Torben Gösch