EUTIN, 07.03.17, Gesundheitsstaatssekretärin Anette Langner erörtert am heutigen (7.3.) Abend gemeinsam mit Ostholsteins Reinhard Landrat Sager im Hauptausschuss des Kreises die Situation der Geburtshilfe. Dabei werden der im Rahmen eines Gutachtens vorgelegte Maßnahmenkatalog und die weitere Umsetzung der Maßnahmen thematisiert…
Staatssekretärin Langner betont: „Die Stärkung der Situation der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein und insbesondere in den Kreisen Nordfriesland und Ostholstein haben für mich einen hohen Stellenwert. Wir werden mit weiteren konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation beitragen. Dazu gehören beispielsweise der Aufbau und die Finanzierung von Hebammen-Sprechstunden, die Einführung eines Partnerschaftsmodells ´Mutter-Hebamme-Arzt/Ärztin` zur Förderung der gezielten Zusammenarbeit der Akteure oder die Fortsetzung der speziellen Schulung des Rettungsdienstes mit Hilfe des neuen Geburtssimulators. Oberstes Ziel ist die Sicherheit von Mutter und Kind. Die Maßnahmen sollen gemeinsam mit den Akteuren vor Ort, dem Berufsverband der Gynäkologen und den Akteuren im ´Gemeinsamen Landesgremium´ zur sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung umgesetzt werden“.
Nachdem die Situation der Geburtshilfe landesweit umfassend analysiert wurde (LT Drucksache 18/3338) hatte die vom Gesundheitsministerium beauftragte Firma OptiMedis flankierende Maßnahmen-Vorschläge vorgelegt. OptiMedis sollte diese unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Besonderheiten in den Kreisen Nordfriesland und Ostholstein in enger Kooperation mit den betroffenen Akteuren (Kreise, Kliniken, Gynäkologen, Hebammen, Krankenkassen entwickeln. Das Gesundheitsministerium hat eine Priorisierung der erarbeiteten Maßnahmen vorgenommen, die sich an Dringlichkeit, Realisierungsmöglichkeit und Akzeptanz durch die Akteure orientiert. Eine Reihe der Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung, bzw. wurde bereits eingeleitet. Dazu gehören:
– Sicherung des Hebammenrufs auf den Inseln Sylt und Föhr: Die Finanzierung 2017 erfolgt gemeinsam durch Land, Kreis, Gemeinden und Kostenträger.
– Ausbau der Möglichkeiten zur speziellen Schulung der Rettungsdienstkräfte. Anschaffung eines Geburtssimulators und eines Neugeborenensimulators. Die Übergabe erfolgte am 3.3. an das Institut für Rettungs- und Notfallmedizin (IRuN) des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH)
– die Aufnahme eines Baby-Notarztwagens in das Rettungsdienstgesetz
– Ausbau der Kapazitäten für eine vorgeburtliche Unterbringung („Boarding“) in Flensburg und in Husum.
– Schaffung zusätzlicher Kreißsaalkapazitäten in Flensburg, Husum, Kiel und Unterstützung des Umbaus der Wöchnerinnenstation in Lübeck. Dafür stehen mehr als 6 Millionen Euro 2017 bereit.
– Ausbau der Ausbildungskapazitäten an der einzigen Hebammenschule des Landes und zusätzlich die Einführung einer akademischen Ausbildung (insgesamt Schaffung von 20 zusätzlichen Plätzen auf dann 35 Plätze, Umsetzung in 2017).
Die Umsetzung von weiteren im Rahmen des Gutachtens vorgeschlagenen Maßnahmen soll durch das Land im Rahmen freiwilliger Leistungen nach Maßgabe einer noch zu erstellenden Förderrichtlinie erfolgen. Dabei soll auch das „Gemeinsames Landesgremium“ (nach § 90a SGB V) aus Vertretern des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen, Kommunale Landesverbände, Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten und Dachorganisation medizinischer Pflegeberufe eingebunden werden. Zu den vorgesehenen Maßnahmen, gehören u.a.:
– Ausweitung der Hebammen-Rufbereitschaften: Aufbau und Finanzierung von offenen Hebammen-Sprechstunden im Kreis Ostholstein.
– Entwicklung und Implementierung eines Partnerschaftsmodells „Mutter-Hebamme-Arzt“ zur Förderung und Unterstützung der gezielten Zusammenarbeit der Akteure (interdisziplinäre Vernetzung).
– Realitätsnahe Schulungen des Rettungsdienstes in den Kreisen (wie Ostholstein) mit Hilfe des neuen Rettungsdienstsimulators auf Anforderung der Kreise
– Stärkung der vorgeburtlichen Versorgung mit Hilfe eines adaptierten Risikobogens und entsprechender Behandlungspfade. Dieser Vorschlag soll mit dem Berufsverband der Frauenärzte umgesetzt werden.
Zu den weiteren im Rahmen des Kataloges vorgeschlagenen Maßnahmen gehört die Erstellung einer einheitlichen Informationsbroschüre über das geburtshilfliche Versorgungsangebot auf Ebene der Landkreise (einschließlich der Notfallkonzepte), deren Umsetzung auf Kreisebene angeregt wird. Als nicht zielführend wird zum jetzigen Zeitpunkt hingegen der von OptiMedis empfohlene Aufbau einer „Vernetzungsagentur Gesundheit“ angesehen, da diese die Situation betroffener Frauen nicht unmittelbar verbessern würde. Das Gesundheitsministerium erachtet es als sinnvoller, die zur Verfügung stehenden Mittel Geld direkt in konkrete Projekte zur Verbesserung der Situation der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein zu investieren.
Aussender: Christian Kohl, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung (SH)
Redaktion: Torben Gösch