ERWEITERTE KOOPERATION MIT DEN USA IM UNTERHALTSRECHT – BUNDESAMT FÜR JUSTIZ BAUT ZUSAMMENARBEIT MIT DEN USA ZUR DURCHSETZUNG VON UNTERHALTSANSPRÜCHEN AUS

WASHINGTON D.C., 28.02.17 – Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung „Internationales Zivilrecht“ im Bundesamt für Justiz (BfJ), erörterte mit Vertretern des im US-amerikanischen Ministerium für Gesundheitspflege und Soziale Dienste angesiedelten Office of Child Support Enforcement anlässlich des U.S. Policy Forums in Washington D.C. die effektive grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in den USA. Hintergrund ist das Inkrafttreten des Haager Unterhaltsübereinkommens von 2007 für die USA zum 1. Januar 2017. Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Kooperation zwischen Deutschland und den USA auf der Basis des neuen Übereinkommens. Insbesondere ging es um die neuen Kommunikationsformen und -wege…

In Zeiten einer zunehmenden Anzahl binationaler Ehen und Beziehungen müssen Unterhaltsansprüche immer öfter auch grenzüberschreitend geltend gemacht werden. Häufig keine leichte Aufgabe für die Betroffenen, insbesondere für alleinerziehende Mütter. Das BfJ unterstützt Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Die größte Anzahl der von Deutschland ins Ausland ausgehenden Fälle betreffen die USA. Zwischen Deutschland und den USA sind rund 4.000 solcher Unterhaltsvorgänge anhängig, rund 500 neue Verfahren werden jährlich neu eingeleitet. Dabei können die durch das BfJ angebotenen Unterstützungsleistungen dazu beitragen, praktische Schwierigkeiten aus dem Weg zu räumen.

Bislang erfolgte die Zusammenarbeit auf der Grundlage von Vereinbarungen auf Gegenseitigkeit mit einzelnen U.S.-Bundesstaaten. Durch das Inkrafttreten des Haager Unterhaltsübereinkommens von 2007 nun auch im Verhältnis zu den USA hat die Zusammenarbeit eine neue effektive Grundlage erhalten. Fragen und Probleme können nunmehr zentral mit dem Office of Child Support Enforcement in Washington D.C. geklärt werden.

Nach dem Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 wird – ebenso wie unter der EG-Unterhaltsverordnung – ein System der behördlichen Zusammenarbeit geschaffen, wonach in jedem Vertragsstaat eine Zentrale Behörde unterhaltsberechtigte wie auch -verpflichtete Personen bei grenzüberschreitenden Unterhaltsansprüchen unterstützt. In Deutschland ist die Aufgabe dem BfJ in Bonn übertragen. Anträge können bei den spezialisierten Amtsgerichten am Sitz der Oberlandesgerichte eingereicht werden. Das BfJ übermittelt die Anträge an die ausländische Kontaktbehörde und fungiert auch im weiteren Verfahren als Mittler für die Antragsteller. Weitere Aufgaben des BfJ sind z. B. die Unterstützung des Kindes und des betreuenden Elternteiles beim Auffinden des Unterhaltsschuldners, bei der Erforschung des Einkommens des Schuldners sowie bei der für eine Unterhaltserlangung notwendigen Vaterschaftsfeststellung. Auch fördert das BfJ einvernehmliche Lösungen und erleichtert die Einziehung und Übermittlung der Unterhaltszahlungen. Dieses Serviceangebot des BfJ ist grundsätzlich kostenfrei. Daneben bietet auch das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) seinen Mitgliedern Serviceleistungen bei der Unterhaltsrealisierung an.

Weitere Informationen und Hilfestellungen sind auf der Internetseite des BfJ unter www.bundesjustizamt.de/auslandsunterhalt abrufbar.

Aussender: Thomas W. Ottersbach, Bundesamt für Justiz
Redaktion: Torben Gösch