Neuer Opferschutzbericht der Landesregierung vorgestellt – Justizministerin Spoorendonk: „Wir stärken die Rechte der Betroffenen“

KIEL, 17.02.17 – Justizministerin Anke Spoorendonk hat heute (17. Februar) den 4. Opferschutzbericht der Landesregierung öffentlich vorgestellt. „Seit Vorlage des letzten Opferschutzberichtes im Jahr 2011 sind diverse Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die die Verbesserung des Opferschutzniveaus zum Ziel haben…

Hinzu kommen Kriminalpräventionsmaßnahmen der Landesregierung, die weit vor einer Strafverfolgung ansetzen und die in den letzten Jahren verstärkt oder initiiert wurden. Deshalb haben wir uns entschlossen, dieses wichtige Thema in einem 4. Opferschutzbericht fortzuschreiben. Für die Mitwirkung bei der Erstellung des Berichts sowie für die unverzichtbare und ungemein wertvolle Arbeit im Bereich des Opferschutzes danke ich ausdrücklich den beteiligten Ressorts, dem Innen- (MIB), dem Bildungs- (MSB) und dem Sozialministerium (MSGWG) sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Einrichtungen“, erklärte die Ministerin.

Der 4. Opferschutzbericht beinhaltet unter anderem:

• Ausführliche Darstellung der Erkenntnisse aus der polizeilichen Kriminalstatistik, die für Maßnahmen der vorbeugenden und strafverfolgenden Kriminalitätsbekämpfung eine wichtige Grundlage sind (MIB).

• Ausführliche Darstellung der Informations-, Beistands- und Schutzrechte für Opfer von Straftaten. Diese Rechte sind zuletzt durch das am 31. Dezember 2015 in Kraft getretene Opferrechtsreformgesetz ergänzt und erweitert worden (MJKE).

• Ausführliche Darstellung der kriminalpräventiven Maßnahmen:

– Prävention im schulischen Bereich durch die Vermittlung von Werten und der Kompetenz zur Bewältigung von Problemen und Konflikten (MSB).

– Prävention von sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch (MSGWG).

– Sicherung und Unterstützung der Frauenfacheinrichtungen zum Schutz von Frauen vor Gewalt (MSGWG).

– Prävention von religiös und politisch motiviertem Extremismus (MIB).

– Stärkung des Täter-Opfer-Ausgleichs (MJKE).

– Stärkung der Resozialisierung im Strafvollzug mit dem Ziel der Vermeidung neuer Straftaten (MJKE).

Der 4. Opferschutzbericht der Landesregierung gliedert sich in sieben Teile:

• 1. Teil: Einführung in die Thematik, insbesondere Erläuterung des Begriffs der Kriminalprävention.

• 2. Teil: Übersicht über die Entwicklung der Opferzahlen in Schleswig-Holstein.

• 3. Teil: Vorstellung der in den letzten Jahren in Kraft getretenen Gesetzesänderungen, u. a. im Bereich des Straf- und Strafverfahrensrechts, die eine Anhebung des Opferschutzniveaus zum Ziel haben.

• 4. Teil: Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten des Opfers, unter anderem Informations-, Beistands-, Schutz- und Beteiligungsrechte des Opfers im Strafverfahren.

• 5. Teil: Überblick über die schleswig-holsteinischen Strukturen im Bereich der Kriminalprävention und die umfangreichen kriminalpräventiven Maßnahmen.

• 6. Teil: Darstellung des Aus- und Fortbildungsangebots für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sowie Richterinnen und Richter zum Thema „Opferschutz“.

• 7. Teil: Schlussbetrachtung und Ausblick.

„Dieser mehr als 260 Seiten umfassende Bericht macht deutlich, dass in Schleswig-Holstein im Bereich des Opferschutzes intensiv gearbeitet wird“, bilanzierte die Justizministerin. „Dabei setzt Schleswig-Holstein für die effektive Umsetzung der vielfälti-gen und umfassenden kriminalpräventiven Maßnahmen auf die Kooperation und Vernetzung aller Akteure. Das bedeutet, dass nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den beteiligten Ministerien sondern auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen sowie der kommunalen Gremien intensiv zusammenarbeiten und ihre unterschiedlichen Erfahrungen, Perspektiven und Expertisen einbringen. Erst dieser multiperspektivische Blick ermöglicht die Erarbeitung wirksamer Präventionsmaßnahmen“, erläuterte Spoorendonk und betonte weiter: „Dieses Engagement aller Beteiligten werden wir auch in Zukunft brauchen, um den Belangen der Opfer gerecht zu werden. Wir stärken die Rechte der Betroffenen.“

Aussender: Oliver Breuer, Ministerium für Justiz, Kultur und Europa (SH)
Redaktion: Torben Gösch