Kiel, 16.02.17 – „Wir stärken den gesundheitlichen Schutz von privat krankenversicherten Frauen, die selbständig erwerbstätig sind. In Zukunft können sie frei von finanziellen Erwägungen in den letzten Wochen vor und den ersten Wochen nach der Entbindung entscheiden, ob sie ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen…
Private Krankenversicherungen werden verpflichtet, Frauen eine entsprechende Absicherungsmöglichkeit in einem Krankentagegeldtarif anzubieten“, erklärt Katja Rathje-Hoffmann, MdL, Landesvorsitzende der Frauen Union der CDU Schleswig-Holsteins anlässlich der Schlussabstimmung des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelverordnung (HHVG) im Ausschuss und der 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag.
Artikel 6 des Grundgesetzes stellt Frauen und Kinder unter einen besonderen Schutz. Mit dem Leistungsanspruch aus einer privaten Krankentagegeldversicherung für schwangere Versicherte und Wöchnerinnen bekommen nun auch selbstständige privatversicherte Frauen während des Mutterschutzes sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld.
Katja Rathje-Hoffmann: „Diese Änderung trägt zur Gleichbehandlung von selbständigen und angestellten Frauen bei. Der gesundheitliche Schutz der betroffenen Frauen stand dabei für uns im Mittelpunkt.“
Auf Antrag der Frauen Union der CDU Deutschlands hatte sich der CDU-Parteitag bereits in Essen für ein Mutterschaftsgeld auch für selbständige Privatversicherte ausgesprochen.
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Redaktion: Torben Gösch