Bundesminister Maas zu Durchsuchungen wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit / Ditib

„Nichts rechtfertigt die Begehung von Straftaten. Wer den Islam nur als Deckmantel für Spionage benutzt, kann sich nicht auf die Religionsfreiheit berufen. Wenn sich der Verdacht gegen einzelne Ditib-Imame, Spionage zu betreiben, bestätigt, muss sich die Organisation vorhalten lassen, zumindest in Teilen ein verlängerter Arm der türkischen Regierung zu sein…

Wir erwarten, dass die Ditib die Vorwürfe unverzüglich und lückenlos aufklärt.

Grundsätzlich gilt: Der Einfluss des türkischen Staates auf die Ditib ist zu groß. Der Verband muss sich glaubhaft von Ankara lösen. Die Ditib sollte ihre Satzung ändern, die die enge Verbindung zur türkischen Religionsbehörde Diyanet festschreibt.

Nur als unabhängiger deutscher Verband hat die Ditib eine Zukunft als verlässlicher Partner.“

Hintergrund:

In einem Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB) werden aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs seit heute Morgen (15. Februar 2017) die Wohnungen von vier islamischen Geistlichen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz durch Beamte des Bundeskriminalamts und Unterstützung durch Polizeikräfte der genannten Bundesländer durchsucht.

Gegen die Beschuldigten besteht der Verdacht, dass sie Informationen über Anhänger der sogenannten Gülen-Bewegung gesammelt und dem türkischen Generalkonsulat in Köln berichtet haben. Anlass hierfür soll eine Aufforderung des türkischen „Präsidiums für Religionsangelegenheiten“ (türkisch: Diyanet) vom 20. September 2016 gewesen sein, wonach die Gülen-Bewegung für den Putschversuch in der Türkei vom 15. Juli 2016 verantwortlich war.

Aussender: Dr. Steffen Rülke, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Redaktion: Torben Gösch