Kiel, 09.02.17 – Wie schnell man aus der scheinbar digitalen Anonymität in den Fokus polizeilicher Ermittlungen geraten kann, hat ein 29-jähriger Lübecker bei dem Versuch erfahren, eine scharfe Schusswaffe inklusive Munition über das Darknet zu beschaffen. Bereits im Dezember 2016 hatten Kriminalbeamte der Waffendienststelle des Bundeskriminalamtes die Ermittlungen gegen den Mann aufgenommen…
Da dieser aus Lübeck stammt, übernahm das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein (LKA) das Verfahren.
Der Lübecker hatte sich zunächst auf einer Verkaufsplattform im Darknet für scharfe Schusswaffen interessiert und sich schließlich mit konkreten Kaufabsichten zu einem Übergabetreffen auf einem Parkplatz an der A1 begeben. Dort erfolgte am 06.Februar 2017 die Festnahme des Mannes, der vom Polizeieinsatz sichtlich überrascht war.
Bei der Durchsuchung der Wohnung stellten die Beamten nicht nur den PC sicher, über den der Beschuldigte Zugang zum Darknet hatte, sondern auch eine Softair-Schusswaffe sowie zwei verbotene Butterfly-Messer. Zudem wurde auch eine kleine Cannabis-Plantage mit 60 Pflanzen vorgefunden: jeweils 30 Stecklinge und 30 in Blüte stehende Pflanzen, die stetig nachgezüchtet wurden. Den Beschuldigten erwartet jetzt nicht nur eine Anklage wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, sondern auch wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Aussender: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, Carola Jeschke
Redaktion: Torben Gösch