Geflügelpest-Virus weiter in Schleswig-Holstein aktiv – Neue Befunde bei Wildvögeln und Restriktionsgebiete in Dithmarschen

KIEL. Das Geflügelpest-Virus ist weiterhin in Schleswig-Holstein aktiv. Das zeigen neue Nachweise bei Wildvögeln. So wurde der Geflügelpesterreger bei drei Wildvögeln im Kreis Dithmarschen festgestellt. Hier bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor für aviäre Influenza, Fälle bei einer Eule in Krempel, einer Möwe in Marne und einer Nonnengans in Brunsbüttel…

Die jeweils eingerichteten Restriktionsgebiete erstrecken sich auch auf die Nachbarkreise Nordfriesland und Steinburg. Zu den betroffen Wildvogelarten in Schleswig-Holstein zählen u.a. Reiher-, Stock-, Eiderente, Säger, Gans, Möwe, Schwan, Seeadler, Bussard und neuerdings Eule.

Insgesamt sind damit nahezu alle Kreise und kreisfreien Städte betroffen, bundesweit sind es 15 Bundesländer. Zuletzt brach die Tierseuche in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in größeren Hausgeflügelbeständen aus. Die Tiere mussten alle der Geflügelpestverordnung entsprechend getötet werden. Auch in Europa grassiert der Erreger – in Ungarn, Frankreich und den Niederlanden ist er in zahlreichen Hausgeflügelhaltungen ausgebrochen.

Die strengen Sicherheitsmaßnahmen in Schleswig-Holstein müssen daher weiterhin aufrechterhalten werden, um die Tiere vor dem hochaggressiven Erreger zu schützen. Entsprechend gelten die Stallpflicht und die strengen Biosicherheitsmaßnahmen im gesamten Land unverändert und müssen penibel umgesetzt werden. Auch gilt die Empfehlung der obersten Jagdbehörde, auf Jagd von Wasserwild zu verzichten.

Entsprechend der Dynamik des Geflügelpestgeschehens werden die Restriktionszonen – also Sperrbezirke im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den Fundort eines infizierten Wildvogels und Beobachtungsgebiete im weiteren Umkreis von mindestens sieben Kilometern – von den Kreisveterinärbehörden angepasst. Die Kreise überprüfen regelmäßig, ob in ihren Gebieten noch Wildvögel mit H5N8 gefunden werden. Erst, wenn es über längere Zeiträume keine Nachweise von H5N8 mehr gab, können bestimmte Maßregeln gemäß Geflügelpest-VO gelockert werden. So konnten in einigen Orten Sperrbezirke in Beobachtungsgebiete umgewandelt werden, so dass dort etwa keine Verbringungsverbote von Geflügel mehr gelten. Das ist aber bislang nur punktuell möglich.

Hintergrund

Der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 war am 8. November 2016 erstmals in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Der Erreger ist hochaggressiv, das FLI geht von einer Pandemie aus, da er inzwischen weltweit aktiv ist.

Umfangreiche Informationen zum Geschehen im Land sind auf der Seite des Landesportals zu finden (www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest) und werden regelmäßig aktualisiert. Das vom Land eingerichtete Bürgertelefon ist nicht mehr besetzt. Informationen zu den Maßnahmen vor Ort sind bei den zuständigen Kreisveterinärämtern zu erhalten.

Aussender: Nicola Kabel, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (SH)
Redaktion: TG