Beihilfen an Milcherzeuger bei Reduktion von Milchmenge: Anträge können ab 12. September gestellt werden

KIEL. Von 12. September an können Milcherzeuger eine Beihilfe beantragen, wenn Sie die Milchmenge im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2016 freiwillig reduzieren. Für diese Maßnahme werden EU-weit 150 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt bereitgestellt. Es werden pro Kilogramm weniger produzierter Milch 14 Cent gewährt…

Bei einer Überzeichnung dieses Budgets werden die beantragten Reduktionsmengen entsprechend anteilig gekürzt. Eine Mitteilung darüber soll vor Beginn des betreffenden Reduktionszeitraums erfolgen.

Die Antragstellung für den ersten vorgesehenen Reduktions- und somit Förderzeitraum (IV. Quartal 2016) hat Online über die HIT-Datenbank bis zum 21. September 2016, 12 Uhr (Ausschlussfrist) bei den bekannten Stellen des Landesamtes zu erfolgen.

Es ist zu beachten, dass die Vorlage des unterschriebenen Antrages (Deckblatt mit sämtlichen Nachweisen wie Milchgeldabrechnungen, Meiereibescheinigungen) zur Einhaltung der Frist erforderlich ist.

Auf Grund der Kurzfristigkeit des Antragsverfahrens für die 1. Reduktionsperiode wird dringend empfohlen, schon frühzeitig diese Nachweise für die Antragstellung bereitzustellen bzw. zu beschaffen und den HIT-Zugang zu überprüfen.

Der Antrag auf Auszahlung ist nach der Beendigung des Reduktionszeitraums beim zuständigen LLUR zu stellen. Es ist beabsichtigt, auch dieses Antragsverfahren online zu stellen.

Detaillierte Informationen zum Milchmengenreduktionsprogramm sind auf der Internetseite des MELUR unter den nachfolgenden Links nachzulesen:

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/landwirtschaft/milchmengenreduktion.html

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/L/landwirtschaft.html

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/T/tierproduktion.html

Aussender: Nicola Kabel, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (SH)
Redaktion: TG