LÜBECK. Justizministerin Anke Spoorendonk hat heute (17. August) in der Justizvollzugsanstalt Lübeck einen Zuwendungsbescheid über rund 1,637 Millionen Euro an den TÜV Nord Bildung übergeben. Die Fördermittel dienen der Bereitstellung von 205 Plätzen in beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen (vom EDV-Kurs bis zur Vollausbildung), in arbeitstherapeutischen Bereichen sowie für die arbeitsmarktorientierte Integrationsbegleitung an den Vollzugsstandorten Neumünster, Kiel und Lübeck…
Justizministerin Spoorendonk: „Schulische und berufliche Qualifizierungsangebote sind unabdingbarer Bestandteil des Behandlungsvollzugs. Dabei werden sowohl die Fähigkeiten und Potentiale der Zielgruppe als auch die Bedarfe des Arbeitsmarktes, in den anschließend (re-)integriert werden soll, berücksichtigt. Mit dem TÜV Nord Bildung steht uns bereits seit Jahren ein renommierter Bildungsträger mit hochmotivierten und -qualifizierten Ausbilderinnen und Ausbildern für diese verantwortungsvolle Aufgabe im Vollzug zur Seite.“
Zum Hintergrund
Im schleswig-holsteinischen Justizvollzug besteht ein breites Angebot von schulischen und beruflichen Qualifizierungsangeboten für Gefangene. Das Spektrum reicht von Schulkursen (Hauptschulkurs, Deutsch als Zweitsprache, Alphabetisierung) über Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und berufliche Teilqualifizierungen in verschiedenen Gewerken über EDV Kurse bis hin zur Vollausbildung. Das Angebot der berufsorientierten Grundbildung mit arbeitstrainierenden und schulischen Grundbildungsanteilen als auch arbeitstherapeutische Bereiche wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut. Von den derzeit bis zu 430 Plätzen werden rund 275 durch externe Bildungsträger angeboten.
Die vom TÜV Nord Bildung im Vollzug angebotenen beruflichen Qualifizierungsplätze ergänzen das Angebot der Anstaltsbetriebe, in denen vornehmlich Plätze zur Vollausbildung bestehen. Der TÜV Nord Bildung führt vorrangig berufliche Teilqualifizierungen in modularer Form durch. Dafür werden insgesamt 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug eingesetzt, davon drei im Bereich der arbeitsmarktorientierten Integrationsbegleitung. Die Integrationsbegleitung beginnt in den letzten Monaten vor der Haftentlassung und dauert bis zu sechs Monate über die Haftentlassung hinaus an.
Mit Beginn des Jahres 2016 werden an allen drei Anstaltsstandorten über die Förderung auch Arbeitstherapien angeboten. Damit wird Gefangenen, die entweder noch nie in das Arbeitsleben integriert waren oder aufgrund von psychischen Problemen und/oder einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit so sehr arbeitsentwöhnt sind, dass sie erst langsam und schrittweise an die Anforderungen des Arbeitslebens herangeführt werden müssen, ein Angebot unterbreitet.
Aussender: Oliver Breuer, Ministerium für Justiz, Kultur und Europa (SH)
Redaktion: TG