Berlin – Ab Montag (25.7.) müssen Online-Händler erstmals ausgediente Elektrogeräte zurücknehmen. Diese Verpflichtung ist Teil des neuen Elektrogerätegesetzes, das der Bundestag im Oktober vergangenen Jahres beschlossen hat und das bereits für den stationären Elektrohandel gilt. Der NABU begrüßt diese neue Möglichkeit für die Kunden, befürchtet jedoch eine schlechte Umsetzung in der Praxis. Dies zeigten erste stichprobenartige Tests der Umweltschützer…
„Es darf nicht sein, dass Amazon und Co. auf unauffindbaren Unterseiten über die neue Rücknahme-Option informieren. Stattdessen sollten sie ihre Kunden schon auf der Startseite darauf hinweisen – und eine Rücknahme als Serviceleistung verstehen“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Stichprobenartig hatte der NABU in den vergangenen Wochen die bisherigen Hinweise der Großhändler auf die neue Rücknahme-Pflicht untersucht. Das ernüchternde Ergebnis: Teils bieten die Unternehmen eine kostenpflichtige Rücknahme an, teils wird auf kommunale Sammelstellen verwiesen. Und in einigen Fällen findet man – auch nach längerer Recherche – keinerlei Informationen zu Rückgabemöglichkeiten. Auch Testanrufe beim Kundenservice brachten kein zufriedenstellendes Ergebnis. In keinem einzigen der Fälle konnten die Mitarbeiter Auskunft darüber geben, wie Altgeräte künftig beim Händler zurückgegeben werden können. Es ist mindestens zweifelhaft, ob die Online-Händler diese Informationspolitik am kommenden Montag ändern werden.
Ziel der neuen Regelung ist es, in Zukunft deutlich mehr Elektroschrott zu sammeln und ihn fachgerecht zu entsorgen. Ab dem Jahr 2019 sollen EU-weit mindestens 65 Prozent aller Toaster, Tablets und Handys gesammelt und – wenn möglich – auch wiederaufbereitet und recycelt werden. 2013 betrug die Rücknahme-Quote in Deutschland nur 42,2 Prozent. Bislang werden Elektrogeräte noch häufig illegal oder falsch entsorgt, beispielweise über den Restmüll. So gehen jedes Jahr Hunderttausende Tonnen eigentlich wiederverwertbarer Ressourcen verloren.
Das neue Gesetz greift insbesondere für große Online-Händler mit einer Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern. Dabei wird zwischen zwei Kategorien von Elektromüll unterschieden: Kleingeräte mit einer Kantenlänge von weniger als 25 Zentimetern können zurückgegeben werden ohne ein neues Gerät kaufen zu müssen. Bei Großgeräten ab 25 Zentimetern gilt das Gesetz für die kostenlose Rückgabe-Option nur, wenn gleichzeitig ein neues Gerät gekauft wird.
Damit die neue Regelung auch möglichst kundenfreundlich und umweltschonend wird, sollten die Online-Händler bei der Rücknahme mit stationären Händlern oder sozialen Betrieben in Verbrauchernähe kooperieren. „Kurze Wege sind aus Kunden- und Umweltsicht wünschenswert. So müssen Verbraucher ihre Altgeräte nicht erst über einen Paketdienst versenden. Diese bequemere Form der Rückgabe sollten die Kunden auch von ihren Online-Anbietern einfordern“, so Miller.
Unverständlich ist aus Sicht des NABU, dass Lebensmittel-Discounter bislang von der gesetzlichen Rücknahme-Verpflichtung befreit sind. Auch sie bieten immer häufiger Laptops, Drucker und andere Kleingeräte als Aktionsware an. „Discounter, die mit Elektrowaren hohen Umsatz machen, sollten sich daher freiwillig an der Rücknahme der Altgeräte beteiligen“, so Sascha Roth, NABU-Experte für Umweltpolitik. Der NABU plädiert auch dafür, dass die zuständigen Behörden die Umsetzung der Rücknahmepflichten streng kontrollieren. „Die geforderten Sammelmengen können wir nur dann erreichen, wenn sich der Online-Handel nicht über Schlupflöcher aus der Verantwortung ziehen kann“, so Roth.
Die neue Regelung für die Rücknahme von Elektroschrott:
Verbraucher können ab Montag, den 25.7., ihre alten Toaster, Tablets und Co. sowohl an kommunalen Recyclinghöfen abgegeben als auch an den Annahmestellen der großen stationären Elektrohändler oder – zum Beispiel per Rücksendung – an Online-Händler.
Aussender: NABU-Pressestelle, Kathrin Klinkusch
Redaktion: TG