Kiel. Das Kabinett hat heute über den ersten Versorgungsbericht des Landes beraten und gleichzeitig einen von Finanzministerin Monika Heinold vorgelegten Gesetzentwurf zur Errichtung eines Versorgungsfonds zustimmend zur Kenntnis genommen und der Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur Vorbereitung einer zweiten, abschließenden Kabinettsbefassung zugestimmt. Die Landesregierung bereitet damit den Weg für eine nachhaltige Finanzierung der Versorgungsausgaben…
Finanzministerin Monika Heinold: „Auch im fünften Jahr unserer Regierungsverantwortung stellen wir die Weichen auf Zukunft. Der neue Versorgungsfonds stellt sicher, dass die angesparten Gelder der Versorgungsrücklage auch tatsächlich für die zukünftigen Pensionszahlungen eingesetzt werden und dass die Rücklage nicht in wenigen Jahren ausgegeben wird. Außerdem legen wir die Grundlage dafür, dass mit erfolgter Haushaltskonsolidierung und spätestens ab 2020 für jede Neueinstellung im Beamten- oder Richterverhältnis Geld für die Altersvorsorge angespart wird.“
Versorgungsbericht
Auf Anregung des Landesrechnungshofs hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, zukünftig alle fünf Jahre einen Versorgungsbericht vorzulegen. Bisher war die Darstellung über die Entwicklung der Versorgungsausgaben einschließlich der kapitalisierten Versorgungsverpflichtung Teil der Finanzplanung.
Der nun vorliegende Versorgungsbericht gibt einen Überblick über die finanzpolitische Bedeutung der Beamtenversorgung, die aktuellen und zukünftigen Versorgungsverpflichtungen des Landes, die bereits aufgebaute Versorgungsrücklage, Maßnahmen zur Vermeidung eines vorzeitigen Ruhestandseintritts sowie rechtliche Rahmenbedingungen.
In den Jahren 2016-2026 steigen die Versorgungsausgaben von 1.126,3 Mio. Euro auf 1.706,3 Mio. Euro. Das ist ein Zuwachs von rd. 51,5 %. Die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger steigt von 33.405 auf 41.191.
Die Entwicklung der Versorgungsausgaben ist eine der großen finanzpolitischen Herausforderungen für das Land. Unter dem Aspekt der Generationengerechtigkeit und der nachhaltigen Finanzierbarkeit öffentlicher Aufgaben ist es notwendig, finanzielle Vorsorge zu treffen und die angesparten Mittel der Versorgungsrücklage gezielt einzusetzen, um Ausgabesteigerungen bei den Pensionen abzufedern.
Versorgungsfondsgesetz
Um die Finanzierung der Versorgungsausgaben durch ein nachhaltiges Instrument zu unterstützen, hat Finanzministerin Monika Heinold heute dem Kabinett einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Versorgungsfonds vorgelegt.
Die seit 1998 geltende Regelung, nach der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen um 0,2 %-Punkte abgesenkt und für zukünftige Pensionsverpflichtungen zurückgelegt werden, läuft Ende 2017 aus. Ab 2018 dürfen die Mittel der angesparten Versorgungsrücklage zweckgebunden für Versorgungsausgaben verwendet werden. Hierfür ist eine neue gesetzliche Grundlage erforderlich.
In Schleswig-Holstein wurde die im Besoldungsgesetz geregelte Vorgabe bisher wie folgt umgesetzt: In den Jahren 1999, 2001 und 2002 sowie 2012-2016 wurden die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen um jeweils 0,2 %-Punkte abgesenkt. Die aus der Absenkung resultierenden Einsparungen wurden in die Versorgungsrücklage überführt. Auch 2017 werden die Absenkung um 0,2 %-Punkte und die Überführung der Mittel an die Versorgungsrücklage stattfinden. Hinzu kommen 50 % der Einsparungen aus der Absenkung des Versorgungsniveaus nach dem Versorgungsänderungsgesetz 2001. Für 2017 wird derzeit insgesamt mit einer Zuführung in Höhe von ca. 77,5 Mio. Euro gerechnet. Davon entfallen ca. 31,2 Mio. Euro auf die Absenkungen der Besoldung und ca. 46,3 Mio. Euro auf die Absenkungen der Versorgung (davon wiederum ca. 24,5 Mio. Euro aufgrund der Absenkung des Versorgungsniveaus nach dem Versorgungsänderungsgesetz 2001). Der Vermögensbestand der Versorgungsrücklage wird Ende 2017 rund 630 Mio. Euro betragen.
Mit dem neuen Versorgungsfondsgesetz, das zum 1.1.2018 in Kraft treten soll, will die Landesregierung folgende Punkte regeln:
· Das bisherige Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ wird in ein neu zu errichtendes Sondervermögen „Versorgungsfonds des Landes SH“ überführt.
· Die bis 2017 geltende Absenkung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen um 0,2 %-Punkte entfällt ab 2018.
· Das Versorgungsfondsgesetz sieht vor, das Sondervermögen jährlich um ca. 77,5 Mio. Euro aufzustocken.
· Nach Abschluss der Haushaltskonsolidierung sollen ab 2020 zusätzlich für jede Neueinstellung im Beamten- oder Richterverhältnis in konstanter Höhe weitere Mittel zugeführt werden. Anfänglich sind 100 Euro pro Monat und Einstellungsfall vorgesehen. Der Haushaltsgesetzgeber kann diese Summe jährlich mit Beschluss des Haushaltes erhöhen.
· Weitere Zuführungen sind nach Maßgabe des Haushalts möglich.
· Ab 2018 können Mittel aus dem Versorgungsfonds entnommen werden.
· Die Entnahmen dienen dazu, die Auswirkungen des Anstiegs der Versorgungsausgaben auf den Haushalt auf 1,5 % zu begrenzen.
· Damit können die haushalterischen Auswirkungen verstetigt werden und sind besser planbar.
· Der Vermögensbestand darf zum Stand 1. Januar 2028 – unter Berücksichtigung der Preisentwicklung – nicht unter den am 1.1.2018 festgestellten Vermögensbestand sinken.
· Wie bei der jetzigen Versorgungsrücklage wird auch für den Versorgungsfonds ein Beirat eingerichtet, in dem – neben den Vertreterinnen und Vertretern des Landes – die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften eingebunden werden.
· Die Verwaltung der Mittel soll – wie bisher – der Bundesbank übertragen werden. Der langfristige Anlagehorizont bis mindestens 2028 und die sehr niedrigen Renditen erfordern eine Neuausrichtung der Anlagestrategie. So sollen in Abstimmung mit der Bundesbank das Anlagespektrum erweitert sowie zeitgemäße Verfahren zur Steuerung und Begrenzung der Anlagerisiken implementiert werden. Damit werden die Voraussetzungen für den Substanzerhalt der eingebrachten Mittel und für die Wirtschaftlichkeit der Anlage geschaffen.
Für den Kommunalbereich wird eine Regelung geschaffen, die eine eigen-verantwortliche und flexible Verwendung der von ihnen gebildeten Versorgungsrücklage vorsieht. Die Verpflichtung zur ausschließlichen Verwendung der Mittel für Versorgungszwecke besteht weiterhin.
Finanzministerin Monika Heinold: „Die ursprüngliche Idee des Gesetzgebers war es, mit der angesparten Versorgungsrücklage Spitzen bei den Versorgungsausgaben innerhalb eines überschaubaren Zeitraums abzufedern. Jetzt stellen wir fest: Es gibt eine kontinuierliche Steigerung der Pensionsausgaben. Vor dem Handeln steht für diese Landesregierung immer die gründliche Analyse. Mit dem Versorgungsfondsgesetz schaffen wir ein modernes und flexibles Instrument, um uns auf die zukünftigen finanziellen Herausforderungen vorzubereiten.“
Aussender: Eugen Witte, Finanzministerium (SH)
Redaktion: TG