Im nachfolgenden veröffentlichen wir hier eine Pressemitteilung der Lübecker Staatsanwaltschaft zum Tötungsdelikt vom gestrigen Dienstag, 13.07.2016 in Kellenhusen/Ostsee: Das Amtsgericht Lübeck hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet…
Der dreißigjährige syrische Asylbewerber ist dringend verdächtig, in den frühen Morgenstunden des 13.07.2016 in der von ihm und seinen Eltern bewohnten Flüchtlingsunterkunft in Kellenhusen eine weibliche Person getötet zu haben, deren Identität noch nicht sicher geklärt ist. Nach der Einlassung des Beschuldigten handelt es sich bei dem Opfer um seine Mutter, die er nach einem Streit getötet habe. Dem Opfer wurde eine Vielzahl von Messerstichen versetzt, aus denen es verblutet ist.
Der Beschuldigte wird aufgrund seiner schweren psychiatrischen Erkrankung bis zur Hauptverhandlung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses untergebracht.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung jeder Angeklagte als unschuldig gilt (Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten).
Aussender: Polizeidirektion Lübeck, Stefan Muhtz
Redaktion: TG