KIEL. Anlässlich der erfolgreichen Bundesrats-Initiative Schleswig-Holsteins zur finanziellen Stärkung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) und anderer Universitätskliniken erklärt Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kristin Alheit: „Das ist eine gute Nachricht für die Uni-Kliniken im ganzen Land und natürlich auch in Schleswig-Holstein.“ Eine Mehrheit der Länder hat heute im Bundesrat einer Entschließung zugestimmt, in der der Bund aufgefordert wird, die finanzielle Situation der Maximalversorger zeitnah zu verbessern…
„Der Bund ist in der Pflicht und muss dafür sorgen, dass die Finanzierung der Uni-Kliniken ausreichend ausgelegt ist“, erklärte Alheit. „Die Entschließung des Bundesrates zeigt: Das sehen auch andere Bundesländer so.“ Die Universitätskliniken spielten eine zunehmend wichtigere Rolle für die Versorgung der Menschen, doch die wirtschaftliche Situation der Maximalversorger bleibe angespannt. Die Refinanzierung der Leistungen sei trotz der letzten Gesetzesänderungen unzureichend, so Alheit.
In der von Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen ausgehenden Bundesrats-Initiative wird die Bundesregierung aufgefordert, sich bis zum Herbst 2016 für „finanzielle Verbesserungen der Hochschulkliniken und Maximalversorger einzusetzen“. Falls bis zu diesem Zeitpunkt keine konkreten Verbesserungen erkennbar werden, wird die Bundesregierung aufgefordert, die Regelungen der Selbstverwaltung im Gesundheitssystem nachzubessern oder Zuschläge außerhalb der bisher geltenden Fallpauschalen für medizinische Behandlungen einzuführen. Damit sollen „deutlich unterfinanzierte“ Hochschulkliniken wie das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein entlastet werden.
Trotz der letzten Gesetzesänderungen auf Bundesebene ist die Refinanzierung der Leistungen der Hochschulkliniken weiterhin unzureichend, obwohl der Bund Verbesserungen versprochen hat. Auf alle Hochschulkliniken hochgerechnet beträgt das Defizit bundesweit derzeit knapp 100 Millionen Euro. Ursache ist der im Vergleich zu anderen Krankenhäusern überproportionale Anteil von besonders aufwendigen und teuren Behandlungen in Hochschulkliniken und anderen Maximalversorgern. Der dafür erforderliche Aufwand – etwa für die ständige Betriebsbereitschaft und die umfassende medizinische Infrastruktur – bildet sich in den Vergütungen nicht adäquat ab. Deshalb drängt Schleswig-Holstein darauf, dass Extremkostenfälle – wie zum Beispiel bei einer Krebstherapie bei multimorbiden Patienten – zeitnah auskömmlich zu finanzieren.
Aussender: Frank Lindscheid, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Redaktion: TG