Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Ermittlungsverfahren gegen den Bundestagsabgeordneten Dr. Gregor Gysi wegen Verdachts der Falschen Versicherung an Eides Statt (§ 156 des Strafgesetzbuchs) aus Mangel an Beweisen eingestellt. Dem Politiker war vorgeworfen worden, im Jahr 2011 vor einer Zivilkammer des Landgerichts Hamburg wahrheitswidrig versichert zu haben, er habe dem Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR niemals wissentlich und willentlich über Mandanten oder Dritte berichtet…
Seine eidesstattliche Erklärung war nicht zu widerlegen.
Im Rahmen der Ermittlungen wurden zahlreiche Hinweise ausgewertet. Darunter befanden sich insbesondere Schriftstücke der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes. Einige dieser Dokumente belasten Dr. Gysi. Sie weisen zudem auf eine mögliche IM-Tätigkeit unter dem Decknamen „Gregor“ oder „Notar“ hin. Bei kritischer Betrachtung taten sich jedoch zahlreiche Widersprüche auf, die den Beweiswert der Stasi-Unterlagen schmälern. Die vernommenen Zeugen konnten ebenfalls keine eindeutig belastenden Angaben machen. Auch anhand von Aufzeichnungen, die der Generalbundesanwalt im Juli 2015 an die Staatsanwaltschaft Hamburg übersandt hatte, ließ sich letztlich kein Tatnachweis führen.
Aussender: Staatsanwaltschaft Hamburg
Redaktion: TG