Energiewende und Breitbandausbau: Neues Gesetz stärkt die wirtschaftliche Freiheit der Kommunen

KIEL. Am 10. Juni 2016 hat der Landtag das Gesetz zur Stärkung der Kommunalwirtschaft beschlossen. Das Gesetz erweitert die wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der Kommunen. Städte und Gemeinden sind dadurch stärker als bisher in die Lage, die Energiewende aktiv mitzugestalten und den Ausbau einer flächendeckenden Breitbandinfrastruktur voranzutreiben…

Rechtliche Hindernisse, die der Errichtung und dem Betrieb von gemeindlichen Windparks entgegenstanden, entfallen. „Es ist gut, dass sich die Kommunen wieder vor Ort in Bürgerwindparks engagieren können“, sagte Innenminister Stefan Studt: „Wir wollen die Energiewende nicht den großen Stromkonzernen überlassen“.

Das Gesetz schreibt erstmals den Auftrag der kommunalen Energiewirtschaft fest. Dabei wird der technischen Entwicklung Rechnung getragen, z. B. im Hinblick auf die Kälteversorgung. Neben den klassischen Aufgaben der Erzeugung und Verteilung von Energie wird es künftig auch darum gehen, diese effizienter einzusetzen. Den Bürgerinnen und Bürgern dafür Angebote zu machen, z. B. zum Einbau energieeffizienter Heizungsanlagen, deren Betrieb nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel schont, ist aber nicht nur Sache der Stadtwerke, sondern vor allem auch des Handwerks. Darauf haben sich die Vertreter der kommunalen Energiewirtschaft und des Handwerks im Vorfeld zum Gesetz in einer Marktpartnervereinbarung verständigt. „Dieses Gesetz macht keinen Heizungsinstallateur arbeitslos“, sagte Studt: „Vielmehr eröffnet es den Stadtwerken und dem Handwerk die erforderlichen Spielräume, um den neuen Markt der Energiedienstleistungen zu erschließen.“

Dem Gesetz gingen intensive Verhandlungen voraus. Fast zwei Jahre lang beriet das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten das Papier mit den kommunalen Landesverbänden, mit den kommunalen Unternehmensverbänden sowie mit den Interessensvertretungen der Wirtschaft und des Handwerks. Auch der Landesrechnungshof war von Anfang an beteiligt. „Es galt, auf Jahre verlässliche Rahmenbedingungen für die Kommunen und ihre Unternehmen zu schaffen“, sagte Studt: „Ich bin zuversichtlich, dass uns das gelungen ist.“

Die schleswig-holsteinischen Gemeinden – vor allem jene im ländlichen Raum – sollen mit Hilfe des Gesetzes zukunftsfähiger gemacht werden. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Breitbandausbau. Bisher waren die Kommunen beim Netzausbau prinzipiell auf ihr Gemeindegebiet beschränkt. Künftig wird es auch möglich sein, überregionale Telekommunikationsnetze zu errichten und zu betreiben. Diese Deregulierung war dringend geboten, denn am Telekommunikationsmarkt lassen sich Kleinstnetze nur schwer platzieren. Um Netze wirtschaftlich betrieben zu können, müssen sie eine gewisse Größe haben.

Das Mehr an wirtschaftlicher Freiheit eröffnet vor allem Chancen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Es stell die Kommunen jedoch auch vor die Herausforderung, die eigene Leistungsfähigkeit bei Investition angemessen zu beurteilen. Das Gesetz hält daher die Kommunen dazu an, die demokratische Kontrolle über ihre Unternehmen zu stärken und das Controlling zu verbessern. „Die Gemeinden müssen sich wie ein guter Kaufmann stets über die wirtschaftliche Lage ihrer Unternehmen auf dem Laufenden halten. Das ist gesunder Menschenverstand. Und der findet sich jetzt auch im Gesetz“, so der Minister.

Aussender: Patrick Tiede, Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten
Redaktion: TG