e.optimum AG – Verkauf der Aktien „ehemaliger“ Genossenschaftsmitglieder – Rechtsanwalt rät Betroffenen zur Geduld

Lübeck/Ostholstein – In der letzten Zeit wurden dem Rechtsanwalt, Dr. Christian Grote aus Oldenburg in Holstein, zahlreiche Schreiben durch seine Mandanten vorgelegt. In diesen Schreiben erklärt die Firma e.optimum AG (ehemals SGW-Energie Consulting AG, zuvor SGW-Energie Consulting GmbH), für einen Betrag von 250,00 EUR ehemalige Geschäftsanteile abzukaufen…

Nachdem Dr. Grote vor genannte Schreiben zunächst für einzelne Anfragen ggü. seiner Mandanten gehalten hat, musste dieser feststellen, dass wohl sämtliche betroffenen Mandanten und darüber hinaus auch weitere Personen ein solches Schreiben erhalten haben, sofern sie ehemals für die e.optimum eG, also einer eingetragenen Genossenschaft, angeworben wurden.

Unabhängig davon ist Dr. Grote derzeit damit beauftragt, den Vorgang zu prüfen, der von der e.optimum AG immer wieder als Umwandlung oder Verschmelzung bezeichnet wird. Dr. Grote weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die e.optimum AG davon ausgeht, dass die Betroffenen Genossenschaftsmitglieder nun Aktionäre sind und mit vor genannten Schreiben an Aktien dieser Personen herankommen möchte.

So erkläre man sich auf dem beigefügten Formular auch bereit, die Aktien zu verkaufen. Im Anschreiben gleichwohl wird der Eindruck vermittelt, als handele es sich um überflüssige Geschäftsanteile und man hätte einen entsprechenden Erstattungsanspruch. Laut Dr. Grote könne man diese Art des Vorgehens durchaus als unlauter bezeichnen, so dass sich die Frage stellt, warum jetzt plötzlich alle ehemaligen Mitglieder der Genossenschaft angeschrieben werden und für einen solchen Kurs ihre Aktien an die AG verkaufen sollen.

An keiner Stelle des Schreibens wird darauf hingewiesen, dass sie damit Stimmrechte verlieren oder wie sich der Kurs der Aktie momentan verhält. Seriöserweise kann Dr. Grote nicht dazu raten, diesem Verkauf ohne vorherige Prüfung zuzustimmen. Vielmehr rät dieser seinen Mandanten derzeit, die Entwicklung abzuwarten, weil die Art und Weise des Vorgehens und der Zeitpunkt den Rückschluss zulassen, dass sich die e.optimum AG große Vorteil davon verspricht, für diese Summe Aktien zurückzukaufen. Der Rechtsanwalt führte weiter aus, dass im Endeffekt natürlich jeder selbst entscheiden müsse, ob er sich von seinen Aktien in der jetzigen Situation trennen möchte. Dieser werde zeitnah nochmals zu der Angelegenheit Stellung beziehen, sobald die Prüfung wegen der Umwandlung bzw. Verschmelzung abgeschlossen ist.

Um Irrtümern vorzubeugen bieten wir Ihnen die betroffene Mitteilung der e.optimum AG zum Download an. Diese können Sie HIER im PDF-Format downloaden.

Zum aktuellen Zeitpunkt bleibt für unsere Redaktion ungeklärt, welcher Motivation die Angabe unterhalb der ersten Seite des Schreibens zuzuordnen ist: „PS: Bitte senden Sie uns die unterschriebene Vereinbarung schnellstmöglich zurück, nur dann die Gutschrift veranlassen.“

Hintergründe:

Die Kanzlei Both Michaelis Dr.Grote aus Oldenburg i.H. (www.anwalt-oldenburg.eu) erhielt seit 2014 Mandate einiger ehemaliger Handelsvertreter und Mitglieder, bzw. Kunden der e.optimum übertragen. Im Zuge der Beauftragung des Herrn Dr. Grote wurden diesem Informationen bekannt, welche Dr. Grote zur Beauftragung einer Pressemitteilung veranlassten. Dieser Pressemitteilung begegnete die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei der e.optimum AG mit einer Unterlassungsaufforderung. Ob diese rechtmäßig wäre konnte uns Dr. Grote zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschließend mitteilen, da seiner Auffassung entsprechend die wesentlichen Informationen der Pressemitteilung nicht angegriffen wurden.

Die in der Pressemitteilung behandelte e.optimum AG ist laut eigener Angaben „Deutschlands größte unabhängige Energie-Einkaufsgemeinschaft“ und versorgt Unternehmen im gesamten Bundesgebiet mit Strom und Erdgas. 2010 wurde die e.optimum eG gegründet. Mitglieder der Genossenschaft profitierten seither von einem „optimierten“ Einkauf aus Strom und später auch Erdgas. Durch freie Handelsvertreter wurde im Zuge des Vertriebs häufig ein „Bestpreisprinzip“ oder eine „Bestpreisoption“ gegenüber Interessenten geäußert.

Die Geschäftsbesorgung wurde für die Genossenschaft lange Zeit, gemäß der uns vorliegenden Informationen, durch die SGW-Energie Consulting GmbH ausgeführt. Diese Unternehmung wurde schließlich durch Herrn Gert Nowotny geleitet. Die SGW-Energie Consulting GmbH wurde gemäß Handelsregister im Juli 2014 in eine AG umgewandelt. Einige Gesellschafter der SGW-Energie Consulting GmbH erhielten Aktienanteile der AG. Nicht einmal einen Monat nach der Umwandlung wurde die e.optimum eG, welche zuvor eher als eine Art Auftraggeberin der SGW-Energie Consulting GmbH galt, durch die SGW-Energie Consulting AG scheinbar übernommen. Im Bundesanzeiger und im Handelsregister wird dieser Vorgang offiziell als „Verschmelzung“ bezeichnet. Weitere Darstellungen gegenüber freien Mitarbeitern und „ehemaligen“ Mitgliedern der Genossenschaft beinhalten auch die Bezeichnung „umgewandelt“ oder die Genossenschaft sei in der AG „aufgegangen“.

Die „ehemaligen“ Mitglieder der Genossenschaft wurden am 27.11.2014 schriftlich per E-Mailanhang über die Verschmelzung informiert. In dem Betreff des Schreibens wurden „Allgemeine Informationen“ angekündigt. Während auf der ersten Seite ausschließlich öffentlich zugängige Informationen der Energiewirtschaft informiert wurden, erhielten die Empfänger auf Seite 2 die folgende Information:

Verschmelzung zur e.optimum AG

Mit Beschluss der Generalversammlung der e.optimum eG sowie der Hauptversammlung der SGW-Energie Consulting AG vom 15.08.2014 wurden diese beiden Unternehmen zur e.optimum AG verschmolzen. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 22.09.2014. Für Sie ändert sich nichts. In unserer Energieeinkaufsgemeinschaft profitieren Sie weiterhin von Energiepreisen wie sie nur in der Großindustrie erzielt werden. Ihre bestehenden Energielieferverträge mit der e.optimum behalten im Rahmen der Rechtsnachfolge der e.optimum AG ihre Gültigkeit. Einzig neu ist, dass Sie anstelle von Geschäftsanteilen jetzt Aktien besitzen. Diese werden von einem Notar treuhänderisch verwaltet. Sie müssen also nichts tun und werden auch zukünftig günstig und zuverlässig mit unserer Energie beliefert. Mehr Informationen zur Verschmelzung finden Sie im Kundenportal auf unserer Internetseite unter www.eoptimum.de

Um Irrtümern vorzubeugen bieten wir Ihnen die betroffene Mitteilung an die „ehemaligen“ Mitlieder der e.optimum zum Download an. Diese  können Sie HIER im PDF-Format downloaden.

Um Irrtümern vorzubeugen bieten wir Ihnen die Information „FAQ zur Verschmelzung“ der e.optimum AG zum Download an. Diese können Sie HIER im PDF-Format downloaden.

In einer früheren Version der uns vorliegenden Presseinformationen wurde seitens des Verfassers behauptet, dass der genaue Vorgang gegenüber der Öffentlichkeit bis heute nicht nachvollziehbar informiert wurde. In einer Unterlassungsaufforderung der Dr. Braun GmbH wird allerdings mitgeteilt, dass diese Behauptung nachweislich falsch wäre. Sämtliche betreffenden Informationen wären gemäß der gesetzlichen Vorschriften im Bundesanzeiger sowie Handelsregister veröffentlicht worden. Hier würde der öffentliche Glaube des Handelsregisters gelten. Laut Aussage von „ehemaligen“ Mitgliedern der Genossenschaft wurde diesen der gesamte Hergang allerdings bis heute nicht nachvollziehbar dargestellt.

Gemäß der Darstellung der e.optimum AG wird der heutige Vorstand aus den Herren Gert N. (ehemals Geschäftsführer der SGW-Energie Consulting GmbH), Boris K. (ehemals Vorstand der e.optimum eG) und aus Rechtsanwalt Dr. Martin B. (ehemals Vorstandsvorsitzender der e.optimum eG) gestellt.

Einer der beiden früheren Vorstände der Genossenschaft hatte zuvor auch Funktionen in der SGW inne und war der Geschäftsführung so zu sagen unterstellt. Ob dieser dort angestellt oder in abweichender Funktion tätig war, ist zu diesem Zeitpunkt der Berichterstattung nicht bekannt. Seit 2014 ist dieser nun aber auch im Vorstand der e.optimum AG.

Die „Kanzlei77 Anwälte für die Ortenau“, also die Dr. Braun GmbH, vertritt die e.optimum AG, also die Rechtsnachfolgerin der SGW-Energie Consulting AG, im Zuge diverser rechtlicher Fragen und gerichtlicher sowie außergerichtlicher Auseinandersetzungen. Der Geschäftsführer ist Rechtsanwalt Dr. Martin B.

Im Zuge der Recherchen zu den hier veröffentlichten Presseinformationen wurden laut Pressemitteilung der Kanzlei Both Michaelis Dr.Grote Informationen bekannt, welche einen noch ungeklärten Ablauf zu der im Bundesanzeiger genannten Verschmelzung darstellen. Diese Behauptung soll, gemäß der uns vorliegenden Unterlassungsaufforderung der Kanzlei77, ebenfalls falsch sein. Wieder wird auf die gesetzlichen Vorgaben und die getätigten Angaben im Handelsregister und im Bundesanzeiger verwiesen. Dem nach wäre die e.optimum eG zunächst scheinbar mit der SGW-Energie Consulting AG „verschmolzen“. Gemäß vorliegender Handelsregisterinformationen wäre aber bereits lange vor der „Verschmelzung“ ein entsprechendes Vorhaben durch die SGW-Energie Consulting AG, bzw. deren rechtlicher Vorgängerin, formuliert worden. Das Vorhaben mit der e.optimum eG zu verschmelzen müsste also den Vertretern der SGW-Energie Consulting AG, bzw. der GmbH, bereits vor der Einladung zur Mitgliederversammlung der Genossenschaft bekannt gewesen sein. Nach der Verschmelzung der Genossenschaft und der AG hat man die SGW-Energie Consulting AG im August 2014 in die e.optimum AG umbenannt.

Die Rechtsanwälte der e.optimum AG teilen in der bereits erwähnten Unterlassungsaufforderung mit, dass die e.optimum eG stets die Ladungen zu den Satzungsversammlungen vollzogen habe. Diese wären auch satzungsgemäß erfolgt und die Satzung wäre jedem Genossenschaftsmitglied bekannt gewesen. Weiter wäre die Satzung für jedes Genossenschaftsmitglied jederzeit einsehbar gewesen. Entgegen dieser Darstellung waren zahlreiche Mitglieder der Annahme, dass eine ältere Version der Satzung weiterhin Gültigkeit besäße. Die ältere Version der Satzung wurden diesen Mitgliedern direkt übergeben, weitere Mitteilungen bezüglich getätigter Satzungsänderungen waren diesen Mitgliedern nicht bekannt. Die Veröffentlichungen der Einladungen zu den Mitgliederversammlungen, in einer regionalen Zeitung in Baden-Württemberg, haben diese Mitglieder ebenfalls nicht erreicht. Den betroffenen Mitgliedern war nicht bewusst, dass diese eine Zeitung aus Baden-Württemberg abonnieren und regelmäßig lesen müssten, um in einer der zahlreichen Ausgaben die entsprechende Einladung der e.optimum eG finden zu können. Gemäß einiger Aussagen von ehemaligen Genossenschaftsmitgliedern wird bis zum heutigen Tage nicht verstanden, wieso eine bundesweite Genossenschaft, welche stets die meisten Informationen per E-Mail an die Mitglieder versendete, derart wichtige Informationen nicht direkt an die Mitglieder mitgeteilt hat.

Bei alledem kommt nun bei manchen die Frage auf, wer durch die zuvor berichteten Abläufe am meisten profitiert. Laut einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger hält der Anteilseigner Christian F. mehr als den vierten Teil der Aktien. Ebenfalls mehr als den vierten Teil der Aktien hält laut Bundesanzeiger die e.optimum Aktienholding GmbH. Einer von beiden eingetragenen Geschäftsführern dieser GmbH ist ebenfalls Christian F. Die uns vorgelegten Informationen „ehemaliger“ Genossenschaftsmitglieder stellen dagegen jeweils Aktienwerte zwischen 50 und 250 Euro dar – dies entspricht 1-5 Aktien. Geht man von mehreren tausend Anteilseignern aus, wird der vierte Teil sämtlicher Aktien sicherlich eine weitaus größere Zahl an Aktien bedeuten.

Unter der §18, der am 18.08.2014 beglaubigten Satzung der e.optimum AG, wird auf das Stimmrecht der Aktionäre wie folgt eingegangen:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihren Anteilsbesitz durch eine von dem depotführenden Kreditinstitut in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bestätigung nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den gesetzlich vorgesehen Zeitpunkt (>>record date<<) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. In der Einladung können weitere Formen und Sprachen, in denen die Anmeldung und der Nachweis verfasst sein können, sowie weitere Institute, von denen der Nachweis erstellt werden kann, zugelassen werden. Vorstehende Regelungen gelten nicht, soweit dem Leiter der Hauptversammlung der Anteilsbesitz in anderer geeigneter Form nachgewiesen ist.

Um Irrtümern vorzubeugen bieten wir Ihnen die uns vorliegende Satzung der e.optimum AG (stand August 2014) zum Download an. Diese  können Sie HIER im PDF-Format downloaden. Eine veränderte, bzw. neuere Satzung liegt uns zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Eine Änderung der uns vorliegenden Version wird allerdings nicht ausgeschlossen.

Im Jahr 2015 wurde zu der Hauptversammlung am 30.06. durch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger eingeladen. Aktionäre hatten gemäß der Satzung also ca. 1 Monat die Möglichkeit Ihr Stimmrecht wahrzunehmen – sofern diese regelmäßig den Bundesanzeiger lesen. Einige Mitglieder ließen mitteilen, dass diese sich durch die Veränderungen um ihr genossenschaftliches Stimmenrecht gebracht fühlen und zuvor der e.optimum vor allem auch wegen des genossenschaftlichen Prinzips beigetreten und Kunden geworden sind. Schließlich wäre mit eben diesem Prinzip auch geworben worden. Außerordentlichen Kündigungen einiger Mitglieder hat die „Rechtsnachfolgerin“ trotz der Änderungen nicht entsprochen, teilweise wurden Kündigungsfristen mit einer Laufzeit von mehr als 1,5 Jahren bestätigt.

Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. Grote: Both Michaelis Dr.Grote: Rechtsanwälte Notar, Platanenallee 11, 23758 Oldenburg, Email: info@anwalt-oldenburg.eu, Telefon: 04361-51190, Telefax: 04361-3933, www.anwalt-oldenburg.eu.

Quellen: Pressemitteilung und weiterführende Informationen der Kanzlei Both Michaelis Dr. Grote (z.B. veröffentlicht auf http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2016-05/37525274-e-optimum-ag-verkauf-der-aktien-ehemaliger-genossenschaftsmitglieder-rechtsanwalt-raet-betroffenen-zur-geduld-007.htm); Auszüge aus dem Bundesanzeiger; Auszüge aus dem Handelsregister; Informationen und Mitteilungen der e.optimum AG; Aussagen von ehemaligen Handelsvertretern und Mitgliedern der e.optimum;

Aussender: Hallo-Holstein.de/TG