Siblin / Ahrensbök. Das 40-jährige Jubiläum des Rettungshubschraubers „Christoph 12“ wurde gestern (10. Juni) mit einem Festakt für geladene Gäste und einem Tag der offenen Tür für alle Interessierten auf dem Gelände der Luftrettungsstation in Siblin gefeiert. Neben Landrat Reinhard Sager und dem ärztlichen Leiter der Station, Dr. Peer G. Knacke, nahmen viele Vertreter aus Politik und Verwaltung, von verschiedenen Hilfeorganisationen, der Polizei und auch der Krankenkassen und Krankenhäusern teil…
Sager hob in seiner Begrüßung die Bedeutung der vor Jahrzehnten gestarteten Luftrettung hervor: „Der im Jahre 1976 erstmalig eingesetzte 12. Katastrophenschutzhubschrauber der Luftrettung konnte schon damals nicht nur als Verbesserung, sondern als ideale Ergänzung der bodengebundenen Rettung in Schleswig-Holstein gesehen werden.“ Heute sei er jedenfalls nicht mehr wegzudenken, gerade auch mit Blick auf die touristische Intensität und den demografischen Wandel in Ostholstein. „Diese Form der Luftrettung hat sich bewährt und große Anerkennung gefunden. Ich bin froh, dass wir den Rettungshubschrauber hier bei uns haben“, so der Landrat
Die Einsatzzahlen von „Christoph 12“ bestätigen diese Worte in beeindruckender Weise, rund 42.000 Einsätze hat es seit der Indienststellung gegeben. Nicht immer hatte der Rettungshubschrauber seinen Standort in Siblin. Erst im September 2007 wurde hier die neue Rettungshubschrauberstation nach 31 Jahren in Eutin in Betrieb genommen. Hintergrund war ein neues Stationierungskonzepts von Rettungshubschraubern im Land Schleswig-Holstein der Krankenkassenverbände Schleswig-Holstein. Auch flugsicherheitstechnische Gründe im Rahmen von EU-Normen spielten eine Rolle: eine hierdurch erforderlich gewesene Aufrüstung des Landeplatzes in Eutin wäre zu kostenintensiv gewesen.
Der Rettungshubschrauber hat einen Einsatzradius von 50 bis maximal 70 Kilometer Luftlinie vom Standort Siblin aus. Damit sind neben den Kreisen Plön, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg auch die kreisfreien Städte Lübeck, Kiel und Neumünster einbezogen. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands gehört zum Einsatzgebiet auch das nördliche Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern (Wismar).
Im Juni 1979 wurde die bis dahin eingesetzte Maschine vom Typ BO 105 durch den leistungsstärkeren Typ Bell 212 ersetzt. Seit dem Herbst 2007 ist eine moderne Maschine mit der Bezeichnung „EC 135 T2i“ im Einsatz, täglich von 7 Uhr bis Sonnenuntergang. Die Startzeit liegt bei zwei Minuten, die Eintreffzeitungen nach 50 Kilometern beträgt 15 Minuten und nach 70 Kilometern 19 Minuten.
Gleich zu Einsatzbeginn im Jahre 1976 gründete sich für den Luftrettungsdienst „Christoph 12“ eine Durchführungsgemeinschaft bestehend aus dem Kreis Ostholstein, dem ADAC bis Ende 2008 und dem Deutschen-Roten-Kreuz-Kreisverband (DRK). Ab 1981 löste dann der Johanniter-Unfall-Hilfe-Kreisverband Ostholstein (JUH) das DRK ab. Bis heute stellt die Bundespolizei-Fliegerstaffel Nord das flugtechnische Personal und ist auch für die Wartung und Instandsetzung des Rettungshubschraubers sowie für die Versorgung der Luftrettungsstation mit Treibstoff (Kerosin) zuständig. Im Bedarfsfall stellt die Bundespolizei auch eine Ersatzmaschine.
Die Besatzung des Rettungshubschraubers besteht aus einem Piloten, einem Notarzt und einem Rettungsassistenten. Sie leistet notärztliche Versorgung, wenn ein Notfallort vom bodengebundenen Rettungsdienst nicht innerhalb der vorgegebenen Hilfsfrist erreicht wird oder die notärztliche Versorgung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Der Rettungshubschrauber transportiert außerdem Patienten von einer Notfallstelle in eine geeignete Behandlungseinrichtung, sofern dieses aus medizinischer Sicht, wie zum Beispiel bei Brandverletzten, erforderlich ist. Auch gibt es sogenannte Verlegungsflüge – hier werden Patienten aufgrund einer medizinischen Indikation von einer Behandlungseinrichtung in eine für die weitere Diagnostik oder Behandlung geeignete Behandlungseinrichtung gebracht.
Der Rettungshubschrauber wird ebenfalls für Transporte von lebensnotwendigen Medikamenten, Blutkonserven, von Organen für Transplantationen und die mit einem Rettungseinsatz notwendig verbundenen Suchflüge in dringenden Fällen eingesetzt. Sofern es medizinisch oder wirtschaftlich geboten ist, werden kranke, verletzte oder hilfsbedürftige Personen unter fachgerechter Betreuung befördert.
Finanziert wird die Luftrettung „Christoph 12“ durch ein mit den Krankenkassen als Hauptkostenträger ausgehandeltes Einsatzentgelt.
Aussender: Kreis Ostholstein, Anja Sierks-Pfaff
Redaktion: TG