Ertrinken ist die zweithäufigste unfallbedingte Todesursache bei Kindern. Für Kinder im Krabbelkalter reicht schon eine Wassertiefe von wenigen Zentimetern, um darin zu ertrinken. Das ist in etwa der Wasserstand einer Vogeltränke oder eines Planschbeckens. Und während in Filmszenen Ertrinkungsunfälle meist mit Hilferufen, viel Geschrei und spritzendem Wasser gezeigt werden, ertrinken Kinder in der Wirklichkeit leise…
Sie machen sich nicht bemerkbar. „Deshalb kann es für ein Kleinkind schon riskant sein, wenn Eltern oder Großeltern es im Garten nur wenige Minuten unbeobachtet lassen“, sagen Stephan Schweda, ein Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), und Dr. Susanne Woelk, Geschäftsführerin der Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH), in einer gemeinsamen Presseerklärung.
Doch wie kann so etwas passieren? Zum einen liegt es an der Neugier der Kleinen, zum anderen an deren Anatomie. Wegen des großen Kopfes liegt der Körperschwerpunkt eines Kindes relativ hoch, im Brustbereich. Die Kraft der Arme eines Kleinkindes reicht nicht aus, um sich hochstemmen, wenn es ins Wasser gefallen ist. Sobald das Gesicht ins Wasser taucht, schließt sich außerdem in einer Schockreaktion die Stimmritze im Rachenraum und macht die Atmung unmöglich. Das Kind erstickt – „trockenes Ertrinken“ nennen das die Ärzte.
GDV und DSH raten Eltern dringend zu wirksamen Vorsichtsmaßnahmen:
– Gartenteiche sollten durch einen Zaun und ein Teichgitter gesichert werden.
– Selbst eine Vogeltränke kann zur Gefahr werden – sie sollte erhöht außerhalb der Reichweite von Kindern stehen.
– Planschbecken müssen nach der Benutzung entweder abgedeckt oder geleert und umgedreht werden.
– Sobald Wasser in der Nähe ist, sollten Eltern ihre Kinder nicht aus dem Auge lassen.
Aussender: DSH – Aktion Das Sichere Haus, Stephan Schweda
Redaktion: TG