Stellungnahme der Bundesregierung zur Hinrichtung von Sergej Iwanow in Weißrussland

Zu der Hinrichtung erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, heute (10.05.): „Die letzte Woche bekannt gewordene Hinrichtung des Weißrussen Sergej Iwanow, die bereits im April 2016 stattgefunden haben soll, ist sehr bestürzend…

Belarus ist das letzte Land in Europa und dem gesamten post-sowjetischen Raum, in dem die Todesstrafe noch existiert und vollstreckt wird. Das Recht auf Leben ist das fundamentalste Menschenrecht überhaupt. Ich verurteilte diese Hinrichtung scharf und rufe Belarus erneut dazu auf, sofort ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe zu verhängen. Meine Gedanken sind auch bei dem Mordopfer und den Hinterbliebenen, denen ich mein tiefstes Mitgefühl ausdrücke.“

Hintergrund:

Am 18. März 2015 wurde der zur Tatzeit 21jährige Sergej Iwanow wegen Vergewaltigung und brutaler Ermordung einer jungen Frau zum Tode verurteilt. Die Menschenrechtsorganisation „Viasna“ und die Bewegung „Menschenrechtler gegen die Todesstrafe“ meldeten am 06. Mai 2016, dass die Hinrichtung Iwanows im Minsker Wolodarka-Gefängnis wohl bereits im April 2016 erfolgt sei. Der genaue Zeitpunkt des Todes und der Bestattungsort wurden von den belarussischen Behörden nicht mitgeteilt.

Belarus ist das einzige Land in Europa und im post-sowjetischen Raum, in dem noch die Todesstrafe vollstreckt wird. Seit 1990 sind nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen in Belarus 327 Menschen hingerichtet worden. Frauen sind allgemein von Todesurteilen ausgenommen; Männer nur dann, wenn sie jünger als 18 oder älter als 65 sind. Zurzeit befinden sich noch drei weitere zum Tode verurteilte Gefangene im Gefängnis Wolodarka. Die EU fordert seit langem ein Moratorium für die Todesstrafe in Belarus.

Aussender: Auswärtiges Amt
Redaktion: TG