In den Abendstunden des 28.04.2016 hat zum dritten Mal seit 2012 eine europaweite Kontrollaktion zur Bekämpfung des westafrikanischen Menschenhandels stattgefunden. In Zusammenarbeit mit EUROPOL, durch das Bundeskriminalamt (BKA) initiiert, wurden Prostitutionsstätten sowie die Einreisen potentieller Opfer von Menschenhandel an internationalen Flughäfen in insgesamt 17 europäischen Staaten kontrolliert…
Ziel der Aktion war es, Opfer von Menschenhandel aus Westafrika zu identifizieren und Hinweise auf Menschenhändler zu erlangen.
Polizeibeamte in 13 Bundesländern von über 80 Polizeidienststellen haben mit Unterstützung des BKA über 650 Bordelle und bordellähnliche Betriebe kontrolliert. Durch die Bundespolizei wurden am Flughafen Frankfurt am Main verstärkte Einreisekontrollen durchgeführt. Nach vorläufigem Stand wurden über 70 westafrikanische Frauen angetroffen.
Erste Anzeichen deuten darauf hin, dass einige der kontrollierten Frauen Opfer von Menschenhandel wurden. Die diesbezüglichen Ermittlungen dauern an.
Die Kontrollaktion wurde im Rahmen eines internationalen Projektes zur Bekämpfung des nigerianischen Menschenhandels durchgeführt. Die Erkenntnisse hieraus belegen, dass in Europa im Bereich Menschenhandel die meisten Nicht-EU-Opfer aus Nigeria stammen. Die bisherigen Ermittlungen lassen ein internationales Netz von westafrikanischen Zuhältern, eingeschleusten Prostituierten, Geldwäschern, Passverleihern, Dokumentenfälschern und Schleusern erkennen. Nach der Anwerbung im Heimatland werden die Opfer nach Europa eingeschleust, mit Personaldokumenten versorgt und an Prostitutionsbetriebe vermittelt. Die Täter machen sich dabei auch den Glauben an Voodoo als Druckmittel bei den Opfern zunutze. Durch gezielte Einschüchterung wird deren Widerstand gebrochen – die Bereitschaft der Opfer, vor Gericht gegen ihre Peiniger auszusagen, ist in vielen Fällen gering.
BKA-Präsident Holger Münch: „Polizeiliche Kontrollmaßnahmen sind sowohl für die Identifizierung von Opfern als auch für die Aufhellung des erheblichen Dunkelfeldes von großer Bedeutung. Die Kontrollaktion ermöglicht den Sicherheitsbehörden, Opfer von Menschenhandel aus den Händen der Täter zu befreien und internationale Täterstrukturen zu erkennen. Ziel ist auch die Initiierung von Ermittlungsverfahren zur Zerschlagung international organisierter Tätergruppen.“
Weitere Informationen zum Thema Menschenhandel finden Sie unter www.bka.de > Themen A-Z > Menschenhandel.
Aussender: Bundeskriminalamt
Redaktion: TG