KIEL. Das Kabinett hat heute (19. April) den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren beschlossen. Bislang gab es gesetzliche Regelungen zur Umsetzung der Prozessbegleitung oder gar einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung nicht…
Im 3. Opferrechtsreformgesetz sind erstmals umfangreiche Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung enthalten, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten werden. Dabei hat der Bund den Ländern die Aufgabe zugewiesen, die Voraussetzungen für die Anerkennung der psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter und für die Anerkennung von Aus- oder Weiterbildungen, die die Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter für ihre Anerkennung absolviert haben müssen, zu regeln. Dieser Aufgabe kommt Schleswig-Holstein nun nach. „Diese gesetzlichen Regelungen ebnen den Weg für eine bundesweit flächendeckende und in qualitativer Hinsicht einheitliche Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung“, sagte Justizministerin Anke Spoorendonk und betonte weiter „dass damit der Schutz von Opfern bundesweit nachhaltig verbessert wird. Dies muss in unserer aller Interesse sein.“
Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Zeugen-begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung, die die Betreuung und Unterstützung des besonders schutzbedürftigen Opfers sowie die Vermittlung von Informationen umfasst. Dieses Opferunterstützungsangebot existiert in Schleswig-Holstein seit 20 Jahren. „Schleswig-Holstein hat hier echte Pionierarbeit geleistet. Unsere Erfahrungen zeigen, dass Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten durch die psychosoziale Prozessbegleitung die emotionale und psychologische Unterstützung bekommen, die sie benötigen, um das Strafverfahren ohne erneute Traumatisierung bewältigen zu können“, betonte Ministerin Spoorendonk.
Weitere Informationen zur Prozessbegleitung unter http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/Z/zeugenbegleitprogramm/zeugenbleitpersonen.html
Aussender: Oliver Breuer, Ministerium für Justiz, Kultur und Europa (SH)
Redaktion: TG